Hallo zusammen,
wir möchten gerne eine Arbeitsbescheinigung (LuG) für einen Mitarbeiter erstellen.
Beschäftigungszeitraum:
Eintritt: 01.07.2020
Austritt: 30.11.2023
Das Mandat haben wir zum 01.07.2020 übernommen. Ersteintritt des MA in der Firma war der 01.07.2019.
Der Hacken zur Berücksichtigung des Ersteintritt ist gesetzt.
Bei der Erstellung der elektronische Arbeitsbescheinigung wird aber nur der Eintritt zum 01.07.2020 bescheinigt anstelle des Ersteintritt zum 01.07.2019. Des weiteren wird im Folgenden die Beschäftigungsdauer auf 3 anstelle von 4 Jahren bescheinigt.
Handelt es sich hier um einen Systemfehler? Ich meine, dass dies sonst immer funktioniert hat oder stehe ich auf dem Schlauch?
Danke und freundliche Grüße
AB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi!
Bei der Konstellation krankt das System Bea.
DATEV versteckt sich hinter den Vorgaben der Arbeitsagentur, daß nur die Daten der letzten Beschäftigung gemeldet werden sollen. Stimmt ja auch. Es gibt dazu bereits mehrere Beiträge hier im Forum.
Ein Systemwechsel bei der Lohnabrechnung interessiert aber die Arbeitsagentur nicht die Bohne. Und auch bei ein Betriebsübergang oder Verschmelzung will die Agentur eigentlich die gesamte Dauer der Beschäftigung gemeldet haben, die allerdings durch die Abrechnungssystematik kürzer ist.
Die Folge ist, daß (auch hier bei uns) die Agentur regelmäßig anruft und um geänderte Bescheinigung bittet. Weil DATEV das im Programm wegen der o.g. Vorgaben nicht machen kann/will bleibt nur der manuelle Umweg über SV-Net.
Grüße Enno
Danke.
Habe heute Morgen auf Hinweis einer Kollegin gesehen, dass die DATEV hierfür in LuG unter Beschäftigung --> Zeitraum nun ein zusätzliches Feld programmiert hat.
Ist mir tatsächlich bis dato auch nicht aufgefallen.
Das wäre aber die Lösung hier das korrekte Ersteintrittsdatum zu pflegen. Dann wird dies auch korrekt bescheinigigt.
Dies nur als Info.
Danke und liebe Grüße