Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der noch bis einschließlich 05.06.2025 in Krankengeld ist und danach von der KK ausgesteuert wird. Ich muss ich eine Arbeitsbescheinigung erstellen, aber das Feld ist grau hinterlegt und lässt sich nicht anklicken. Woran könnte das liegen? Was muss ich hier alles beachten? Muss ich den 05.06.2025 als Austrittsdatum hinterlegen? Kann ich die Arbeitsbescheinigung erst im Juni erstellen?
Danke im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Pogo weiß mehr 😄
@LR11 schrieb:Ich muss ich eine Arbeitsbescheinigung erstellen, aber das Feld ist grau hinterlegt und lässt sich nicht anklicken.
Dieses Feld?
Das wird erst aktiv, wenn du ein Austrittsdatum einträgst. Bei Aussteuerung wird die Arbeitsbescheinigung über die entsprechende Fehlzeit erstellt.
Das Feld ist leider immer noch grau hinterlegt. Kann ich die Arbeitsbescheinigung vielleicht erst in dem Monat erstellen, in dem die Aussteuerung anfängt? In meinem Fall Juni?
Das Feld wurde von Datev generell deaktiviert. Wurde kommuniziert. Jedenfalls bei Lodas.
Das Feld wird aber doch nicht benötigen wenn sie über den Button die Übermittlung selber anstoßen wollen.
@LR11 schrieb:Kann ich die Arbeitsbescheinigung vielleicht erst in dem Monat erstellen, in dem die Aussteuerung anfängt? In meinem Fall Juni?
Genau so ist es. Echt nicht zweckmäßig, für den jeweiligen Mandanten immer lästig, da die Mitarbeiter immer wieder nachfragen und ich empfinde es als peinlich, wenn ich dann dem Mandanten sagen muss, technisch geht es nicht anders, als in dem Monat in dem ich die Abrechnung mit der Aussteuerung erstelle....
Hallo,
aus der Info aus LODAS geht doch dieses hervor:
Danach hatte ich es so verstanden, dass es jetzt gehen soll. Ich habe fast genau das gleiche Problem, dass das Ende der Fehlzeit erst im Mai liegt.
Also bleibt doch alles gleich und es geht erst nach der Abrechnung bzw nach Erreichen des Datums der Aussteuerung?
@Muelilve schrieb:
Danach hatte ich es so verstanden, dass es jetzt gehen soll. Ich habe fast genau das gleiche Problem, dass das Ende der Fehlzeit erst im Mai liegt.
Also bleibt doch alles gleich und es geht erst nach der Abrechnung bzw nach Erreichen des Datums der Aussteuerung?
Arbeitsbescheinigungen wegen Aussteuerung (Arbeitslosengeldbezug) können erst nach der entsprechenden Abrechnung abgerufen werden.
"Normale" Arbeitsbescheinigungen bei Austritt können auch schon vorher abgerufen werden - allerdings sind dann nur die Monate in der Bescheinigung enthalten, die auch schon abgerechnet sind.
Hallo,
wir sind quasi einen Schritt weiter und ich habe folgendes Problem:
MA:In ist bereits im Krankengeldende (bekommt kein Gehalt), Arbeitsbescheinigung ist vor Jahren gesendet worden - so weit alles gut.
Aber: Jetzt scheidet sie im April ohne noch etwaige Geldleistungen zu bekommen aus und ich bekomme folgende Fehler-Meldung:
Nach meinem Verständnis benötigt sie doch gar keine Arbeitsbesch. mehr und ich habe das auch nicht angekreuzt. Habe es dann aber doch mal versucht und ein fiktives Brutto bei Erfassen -> Monatsstammdaten -> Sozialversicherung/Sonstiges und unter Midijob ihr letztes mtl. Gehalt hinterlegt, aber auch da bekomme ich Fehlermeldungen! Jetzt weiß ich nicht mehr weiter! Lst.-Besch. und DEÜV (Abmeldungen) erstellt es.
Ich weiß nicht, ob dann bei "Fehler" es überhaupt eine Gehaltsabrechnung für alle erstellt, deshalb bin ich da jetzt sehr unsicher.
Kann mir da jemand helfen??
Grüße
I. Haag
Hallo,
haben Sie den Haken bei Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat erstellen gesetzt? (Beschäftigung | Zeitraum)
Im Übrigen würde mich der Fehler eher nicht interessieren, da ich ja keine Arbeitsbescheinigung erstellen will.
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo Herr Reich,
nein, den Haken habe ich eben nicht gesetzt!
Ich habe halt nur die Befürchtung, dass dann meine Gehaltsabrechnung nicht richtig durchläuft, da es ja ein Fehler ist und nicht als Hinweis angezeigt wird?! 🤔
Grüße
I. Haag
Ich meine, dass es auch mit dem Fehler zur Abrechnung kommt. Das ist ja im Grunde kein Problem zu testen. 😁
Hallo,
die Lohnabrechnung wird trotz der BEA-Fehlermeldung #LN19550 erstellt.
Bitte wenden Sie sich für die weitere Prüfung über einen der üblichen Servicekanäle an uns.
Hallo Frau Schöneweis,
danke für die Antwort, jedoch was soll ich jetzt noch prüfen? Muß ich noch was beachten? 🤔
Einen schönen Tag noch...
Grüße
I. Haag
Hallo @haag,
an dieser Stelle habe ich keinen Tipp für Sie, was noch zu prüfen und beachten ist.
Gerne klären wir dies mit Ihnen im persönlichen Kundensupport.
Vielen Dank, ich wünsche Ihnen ebenfalls einen schönen Tag😊