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Arbeitsbescheinigung bei Entgeltumwandlung

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letzte Antwort am 08.07.2025 15:25:01 von tbehrens
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AH1992
Beginner
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Liebe Community,

 

eine AN hat eine baV mit Entgeltumwandlung.

Auf der Arbeitsbescheinigung wurde nun nur das SV-pflichtige Entgelt bescheinigt (also abzgl. der Entgeltumwandlung). Ist das so korrekt?

Müsste man die Umwandlung nicht irgendwie erkennen können?

 

Vielen Dank und liebe Grüße!

tbehrens
Fachmann
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@AH1992  schrieb:

Auf der Arbeitsbescheinigung wurde nun nur das SV-pflichtige Entgelt bescheinigt (also abzgl. der Entgeltumwandlung). Ist das so korrekt?

Dies ist korrekt. Eine Entgeltumwandlung reduziert das Entgelt für alle SV-Zweige. Eine Auswirkung hat dies eben bei der RV, dass weniger Beiträge gezahlt wird und sich somit ein geringer Rentenanspruch ergibt, als auch bei der AV, da hier der Anspruch auf ALG I reduziert wird.

 

Müsste man die Umwandlung nicht irgendwie erkennen können?

Nein, da durch die Entgeltumwandlung sich ein geringerer Anspruch auf das ALG I ergibt. Die Arbeitsagentur möchte nur wissen, wie hoch das sv-pflichtige Entgelt ist.

 

Dies sind eigentlich die 2 Hauptgründe sich gegen eine bAV zu entscheiden, die ausschließlich durch eine Entgeltumwandlung (inkl. AG-Pflichtanteil) finanziert wird. Während man in die bAV einzahlt, wird gleichzeitig die gesetzliche Rente reduziert und man erhält weniger ALG. Außerdem ist die spätere Rente voll steuer- und beitragspflichtig.

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letzte Antwort am 08.07.2025 15:25:01 von tbehrens
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