Liebe Community,
eine ehemalige Mitarbeiterin eines Mandanten benötigt eine Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III. Die notwendigen Daten habe ich hierzu erhalten. Allerdings erhielt ich beim einfplegen dieser Daten im Bereich "Kündigung" beim Wechsel zur Registerkarte "Weitere Angaben zur Kündigung" den Fehlerhinweis "#LN05068 -> Der Eintritt bzw. der Austritt liegt vor dem Monat auf den hochgesetzt wurde. >>Prüfen Sie Ihre Eingaben". Hierzu sei ergänzend gesagt, dass die Firma korrespondierend zum Austrittsdatum der Mitarbeiterin in 2023 eingestellt wurde. Ich hatte diesen Fehlerhinweis nun erst versucht dadurch zu lösen, indem ich den letzten abzurechnenden monat bei der Mitarbeiterin auf 02/2025 setze und anschließend den Mandanten entsprechend hochsetze. Aber dies führt leider auch nur weiterhin zu selbigem Fehlerhinweis. Die Suche nach dem Fehlercode #LN05068 ist leider auch in Lexinform erfolglos verlaufen.
Hat hier jemand eine Idee, wie ich diese Bescheinigung nun noch über DATEV ohne Verwendung des SV-Meldeportals übermitteln kann?
MfG
Elektronisch funktioniert es nicht mehr, da 2023. In so einem Fall drücke ich die Papierbescheinigung und bislang wurde das immer so akzeptiert.