Hallo,
für einen ehemaligen Mitarbeiter wurde im November 2025 eine Arbeitsbescheinigung erstellt.
der Mitarbeiter war bis 03.12.2024 beschäftigt. Bis zu diesem Tag war er im Krankengeldbezug.
Im Monat 01.2025 hat er rückwirkend für 12.2024 noch eine Sonderzahlung in Höhe von 3.550,00 € erhalten.
Die Einmalzahlung wird nicht in der Arbeitsbescheinigung angedruckt. Ist das korrekt?
Vielen Dank.
Aus was setzt sich die Sonderzahlung zusammen? Wie wird sie berechnet?
Ob Hilfe möglich ist, kann man vorher kaum feststellen.
Es handelt sich um eine Einmalzahlung nach JT.
Bitte die Hinweise des Arbeitsamtes lesen und dann entscheiden wie die Einmalzahlung zu melden ist.