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Arbeitsbescheinigung 2022

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letzte Antwort am 30.05.2025 12:41:16 von ulli_preuss
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Spring2025
Einsteiger
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Hallo,

 

der AN ist von 2021-03/2025 angestellt gewesen. 

 

Die Zeiträume aus 2025/2024 konnten übermittelt werden. 

Das Arbeitsamt benötigt nun die Zeiträume für 2022 und 2023 auch bescheinigt. Besteht die Möglichkeiten im Lodas oder nur über Sv.net? 


LG

 

HP
Einsteiger
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Arbeitsbescheinigungen für 2022 und 2023 sind nur noch über das SV-Meldeportal zu erstellen.

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ulli_preuss
Fachmann
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@Spring2025 

 

Es ist leider so, wie es der Kollege schon kommentierte. 


Leider wird eine standardmäßige Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen seitens der Arbeitsagenturen nicht mehr akzeptiert. Vorgeschobener Grund dafür sind mögliche Verstöße gegen die DSGVO und die Verpflichtung zur Datensparsamkeit.

 

Spoiler
Der Hintergrund ist aber (und dieser wird mal mehr, mal weniger offen zugegeben), dass die Arbeitsagenturen die Daten nicht speichern können/wollen und deshalb auch keine technische Möglichkeit geschaffen haben, "vorsorglich" gemeldete Daten dem Kunden zuzuordnen. 

Es wird darauf abgestellt, dass die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung explizit vom jeweiligen Mitarbeitenden oder der Arbeitsagentur selbst angefordert werden muss. Das führt aber z. B. zu Situationen wie dieser, dass jemand von sich aus kündigt, weil eine selbständige Tätigkeit geplant ist und, nachdem diese nach 1,5 Jahren nicht erfolgreich war, sich arbeitssuchend meldet, weshalb die Arbeitsagentur nun doch eine Arbeitsbescheinigung benötigt. 

Wenn dann zwischenzeitlich auch noch ein Abrechnerwechsel stattgefunden hat, wird es wild.

Der Verweis auf das SV-Meldeportal ist dann endgültig der Schlag ins Gesicht. Die allermeisten lohnverantwortenden Betriebe sind eben nicht Konzerne mit eigener Personalabteilung, also geht die Geschichte erwartbar an den Steuerberater.

Der darf sich dann trotz teuer bezahlten Lohnprogrammen an eine ebenfalls kostenpflichtige, halbgare Internetlösung setzen und manuell Daten einpflegen, obwohl die Daten ja im RZ vorliegen. Durch die zusätzliche Arbeitszeit fallen natürlich auch Kosten an, die allerdings mit dem Verweis auf die Verpflichtung der Datenbereitstellung abgebügelt werden und damit für Staat und seine Institutionen irrelevant sind. 

In das steinalte LODAS (und somit den RZ-Lohn) wird DATEV keine Möglichkeiten mehr einbauen, auf Altdaten außerhalb der Abrechnungstiefe) zurückgreifen zu können; es ist ja jetzt schon eine Mammutaufgabe, ein über 30 Jahre altes Programm solange auf neustem gesetzlichen Stand zu halten, bis die "neue" Lösung für die Entgeltabrechnung einsetzbar ist. Lohn und Gehalt-Anwender sind da etwas besser aufgestellt, aber der wahre Jakob ist es auch nicht.

Wie hat der Referent (https://markus-stier.info/) kürzlich auf dem Lohnpraxistag festgestellt:

"Wir Lohnabrechner haben in diesem Land keine Lobby."

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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letzte Antwort am 30.05.2025 12:41:16 von ulli_preuss
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