Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Herausforderung. Ein Mitarbieter möchte vom Tan Verfahren auf den Zugriff mit Personalausweis in Arbeitnehmer Online umstellen. Im dazugehörigen Dokument 1001161 habe ich eine Anleitung gefunden, aber die kann ich nicht nachvollziehen.
Ich soll das Freischaltungsende in der Registerkarte "Arbeitnehmer online" erfassen und dann in selbiger Registerkarte das neue Freistellungsdatum erfassen. Aber daran verschluckt sich Datev, weil er mir dann immer sagt, der Freischaltungsbeginn muss nach dem Freischaltungsende liegen.
Beim Mitarbeiter sieht es aktuell so aus, dass in der Mitarbeiterregistrierung Beginn und Ende belegt sind. Ende mit dem 27.05.2020. Wenn ich dann aber als Freischaltungsbeginn den 28.05.2020 erfassen will, bekomme ich den o.g. Hinweis.
Was mache ich falsch ?
Freue mich über eine kurze Rückmeldung.
S. Kittler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Am besten sollte der Mitabrbeiter auf jeden Fall für beide Verfahren freigeschaltet sein (aus eigener Erfahrung), um später festzustellen, dass das Perso-Zugangsverfahren völlig "daneben" ist....(aber durchaus wasserdicht sicher).
Auf keinen Fall würde ich das TAN-Verfahren abmelden. Dann ist er immer auf sein Person-Lesegerät angewiesen.....
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter wurde für Arbeitnehmer online freigeschalten und hatte sich bereits registriert.
Der Mitarbeiter wurde im Laufe der Zeit deregistriert und soll erneut freigeschalten werden.
In Lohn und Gehalt ist im Mitarbeiter unter Stammdaten | Personaldaten | in der Registerkarte "Arbeitnehmer online" ein Freischaltungsbeginn und ein Freischaltungsende erfasst. Das Freischaltungsende muss in der Gruppe "Mitarbeiter-Registrierung" im Feld "Registrierungsende" durch das Rückmeldeverfahren zurückgemeldet werden. Erst im Anschluss ist eine erneute Freischaltung möglich.
Um den Mitarbeiter neu freischalten zu können, muss das Freischaltungsende gelöscht und ein neuer Freischaltungsbeginn erfasst werden.
Löschen Sie das Freischaltungsende und speichern Sie die Löschung über "Fensterinhalt speichern (Diskettensymbol)". Erst danach kann der neue Freischaltungsbeginn erfasst und versendet werden.
Wird das gelöschte Freischaltungsende nicht zwischengespeichert, erscheint folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN17957
Die Angaben zum Freischaltungsende sind ungültig: Das Freischaltungsdatum muss größer als das aktuelle Datum sein.
ODER
Fehler #LN17951
Die Angaben zu Arbeitnehmer online sind widersprüchlich: Das Freischaltungsende muss nach dem Freischaltungsbeginn liegen. Um den Mitarbeiter erneut freischalten zu können, muss das Freischaltungsende im Mitarbeiter unter Stammdaten | Personaldaten im Register Arbeitnehmer online entfernt werden.
Wollen Sie die Eingaben korrigieren?
Nach dem Löschen oder beim Löschen des Freischaltungsendes sollte eine Hinweis-Meldung ausgegeben werden, die auf das Zwischenspeichern vor der neuen Freischaltung hinweist. Hierzu haben wir bereits einen Verbesserungsvorschlag erfasst.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Raciborska,
wo genau finde ich denn dieses Feld in Lohn und Gehalt ?
Das Freischaltungsende muss in der Gruppe "Mitarbeiter-Registrierung" im Feld "Registrierungsende" durch das Rückmeldeverfahren zurückgemeldet werden. Erst im Anschluss ist eine erneute Freischaltung möglich.
Viele Grüße
Steffi Kittler
Hallo,
erfassen Sie unter Stammdaten | Personaldaten in der Registerkarte "Arbeitnehmer online" in der Gruppe "Freischaltung für das Portal" das Freischaltungsende im Feld "Freischaltungsende:" und senden Sie dieses an das DATEV Rechenzentrum über die Schaltfläche "Freischaltungszeitraum senden".
Wird Ihnen das Registrierungsende in der Gruppe "Mitarbeiter-Registrierung" im Feld "Registrierungende:" durch das Rückmeldeverfahren bestätigt, können Sie den Mitarbeiter wie im vorherigen Beitrag bereits beschrieben, erneut freischalten.
Alle relevanten Informationen zum Beenden einer Freischaltung zu Arbeitnehmer online finden Sie hier.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG