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Arbeitnehmer online Übertrag auf 2. Personalnummer - gleicher Mitarbeiter

22
letzte Antwort am 18.01.2023 09:25:56 von pogo
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CW007
Beginner
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Nachricht 1 von 23
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgende Problematik:

 

Ein Mitarbeiter ist als Praktikant bis 04.06.21 angestellt und so mit Eintritt/Austritt in Lodas angelegt. Ab 05.06.21 wird er nun als vollwertiger Mitarbeiter eingestellt. Da ich innerhalb eines Monats bei der Personalnummer kein neues Beschäftigungsverhältnis anlegen kann, muss ich nun eine 2. Personalnummer für den Mitarbeiter vergeben...

Ist es möglich, die Freischaltung für AN online aus der 1. Personalnummer mit in die 2. zu übertragen oder muss hierfür erneut eine Registrierung/Freischaltung erfolgen?

 

Danke für eure Hilfe 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 23
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Hallo,


Arbeitnehmer online ist Personalnummernbezogen. Eine Übertragung ist nicht möglich. Die zweite Personalnummer muss für Arbeitnehmer online neu freigeschalten werden. Der Arbeitnehmer hat in dem Fall zwei Accounts. 

 

Sie können für die Personalnummer 1 ein Freischaltungsende erfassen, um den Account zu deaktivieren. Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1002092 - Freischaltung beenden für Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen".

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 23
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@CW007 schrieb:

Da ich innerhalb eines Monats bei der Personalnummer kein neues Beschäftigungsverhältnis anlegen kann, muss ich nun eine 2. Personalnummer für den Mitarbeiter vergeben...


@Monique_Müller: Hat das einen bestimmten (rechtlichen) Grund? Ist doch nicht so unüblich, dass das passiert, oder? Wie weit sind bei DATEV die Gedanken, dass an der natürlichen Person festzumachen, sodass der obige Fall egal ist und ggf. auch andere AG dort die Abrechnung bereitstellen können, wenn der AN den AG wechselt?

 

@CW007: Wenn ANO beendet wird, sollte sich der AN vorher alle PDFs herunterladen, bevor er sich nicht mehr anmelden kann. Dann muss er Sie wieder nerven, wenn er bestimmte Dokumente z.B. für die ESt braucht.    

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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maka
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 23
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Hi, Datev bekommt es ja nicht einmal hin bei einer Umstellung von Lodas zu Lohn und Gehalt die Zugänge zu übertragen. Bin mal gespannt, wie es dann beim Übertrag auf das neue Lohnprogramm in der Cloud funktioniert 😅🙈

CW007
Beginner
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Nachricht 5 von 23
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Den Vorschlag an Datev finde ich sehr gut, vieles ist leider noch nicht der "aktuellen Zeit" angepasst.

 

Das ANO-Ende setze ich wie von Datev beschrieben auf 3 Monate nach Austrittsdatum, so dass genug Zeit sein sollte, sich die Unterlagen privat zu speichern o.ä.

 

Weiß jemand, ob der AN nochmals darüber benachrichtigt wird, wenn eine Freischaltungsende eingegeben wurde?

 

Grüße aus München

 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 6 von 23
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@CW007 schrieb:

Weiß jemand, ob der AN nochmals darüber benachrichtigt wird, wenn eine Freischaltungsende eingegeben wurde?


Sie meinen, dass beim Login im alten Zugang quer über die ganze Breite ein Hinweis kommt (wie bei der Nutzung des IE11 bei DUO), dass dieser Zugang zum [Datum einfügen] gekündigt wurde und man bis dahin alle Daten herunterladen soll oder gar: DATEV in der Meldung einen Link einfügt, der sämtliche Dokumente als PDF in einem Rutsch als ZIP Archiv herunterlädt? 🤓   

 

Klingt für mich nach typischer Träumerei 🙈.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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CW007
Beginner
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Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Uwe_Lutz
Überflieger
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@CW007  schrieb:

 

 

Weiß jemand, ob der AN nochmals darüber benachrichtigt wird, wenn eine Freischaltungsende eingegeben wurde?

 

 


Nein, eine derartige Benachrichtigung erfolgt nicht. Wir geben dafür im Hinweistext für den Arbeitnehmer ein, dass der Zugriff nur noch bis zum xx.xx.xxxx zur Verfügung steht und bis dahin alle benötigten Dokumente heruntergeladen oder ausgedruckt werden müssen:

 

Uwe_Lutz_0-1624018069012.png

 

metalposaunist
Unerreicht
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@Uwe_Lutz schrieb:

Wir geben dafür im Hinweistext für den Arbeitnehmer ein,


Der wo auf der Abrechnung auftaucht? Ich bin ehrlich und bei mir ändert sich an meiner brutto-netto Abrechnung nie was. Ich schaue nur aufs Konto: passt. Lade die PDF herunter und bin damit durch. Ich würde den Hinweis wohl vollkommen erfolgreich übersehen - aus Gewohnheit 😇

 

Also: Ich hab' einen Vorschlag zur technischen Umsetzung gemacht DATEV 🤓

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@metalposaunist  schrieb:

 

Der wo auf der Abrechnung auftaucht? Ich bin ehrlich und bei mir ändert sich an meiner brutto-netto Abrechnung nie was. Ich schaue nur aufs Konto: passt. Lade die PDF herunter und bin damit durch. Ich würde den Hinweis wohl vollkommen erfolgreich übersehen - aus Gewohnheit 😇

 


Der taucht nicht auf der Abrechnung sondern beim Zugriff auf das ANO-Portal auf. Wo dort aber genau und ob dieser aufploppt bei der Anmeldung oder gesondert angewählt werden muss, weiß ich nicht. Vielleicht sollten Sie mal in Ihrer Perso-Abteilung einen Hinweis zum Testen anfordern...

 

Okay, Mitarbeiter, die sich nicht jeden Monat die Abrechnung in ANO angucken/runterladen, erhalten den Hinweis auch nicht - aber es ist zumindest ein Versuch...

Uwe_Lutz
Überflieger
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Der Hilfetext in LODAS sagt dazu auf jeden Fall:

 

Uwe_Lutz_0-1624019170970.png

 

metalposaunist
Unerreicht
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Okay, immerhin 👍

 

Fragen:

  • Kommt der Hinweis nur einmalig oder bei jedem Login?
  • Kann man den Hinweis mit 1 Klick dauerhaft unterbinden? 
  • Setzt sich der Hinweis wie bei DUO und IE11 nach dem "ich habe verstanden" oben auf die Seite?
  • ...

 

Nicht an Sie @Uwe_Lutz; eher DATEV und den Hinweis damit die F1 Hilfe ggf. um diese Informationen zu erweitern. Wenn der Hinweis nur 1x kommt und man ihn mit 1x wegklicken nicht mehr bekommt, braucht man wohl auch keine Meldung, wenn man nicht gleich dann aktiv wird, wenn der Hinweis kommt.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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t_r_
Allwissender
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Wie weit sind bei DATEV die Gedanken, dass an der natürlichen Person festzumachen, sodass der obige Fall egal ist und ggf. auch andere AG dort die Abrechnung bereitstellen können, wenn der AN den AG wechselt?

 

Hier dürfte das Problem sein, dass man dann das "Geschäft" mit dem Arbeitnehmer machen müsste. Aktuell bezahlt ja der Arbeitgeber monatlich eine Gebühr für ANO. Wer zahlt diese Gebühr, wenn der Arbeitnehmer zu einem Arbeitgeber wechselt, der kein Datev hat? Oder meinten Sie nur bei Datev?

 

Grundsätzlich sind wir da wieder bei der "Bürger-Cloud", wo so etwas eingestellt werden könnte. Wir können es ja auch mal Bürger-Postfach nennen, vielleicht von der Begrifflichkeit nicht ganz so negativ behaftet.

metalposaunist
Unerreicht
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@t_r_ schrieb:

Wer zahlt diese Gebühr, wenn der Arbeitnehmer zu einem Arbeitgeber wechselt, der kein Datev hat? Oder meinten Sie nur bei Datev?


Der Vater Staat, der mit der Bürger ID die Grundlage geschaffen hat. Aber dann haben Sie @t_r_ ja die gleiche Grundidee schon gehabt 😉

 

Wird sowieso nie kommen. Dann kommen die Datenschützer, die da Bedenken haben; dann kommt der CCC und nimmt das auseinander und am Ende ist es so eine 💩 Lösung wie das beA. Deutschland halt. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
theo
Meister
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@t_r_  schrieb:
Wer zahlt diese Gebühr, wenn der Arbeitnehmer zu einem Arbeitgeber wechselt, der kein Datev hat? 

Datev, weil Datev die Daten für Big Data u. tolle Anwendungen wie Personal-Benchmark-Online braucht.

in dubio pro theo
t_r_
Allwissender
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Wird sowieso nie kommen. Dann kommen die Datenschützer, die da Bedenken haben; dann kommt der CCC und nimmt das auseinander und am Ende ist es so eine 

 

 Lösung wie das beA. Deutschland halt. 

 

😢😭😭😭😭😭😭

metalposaunist
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@t_r_: Na haben Sie etwa eine andere Erwartungshaltung? 🤔 Ja, es ist traurig 😭. Sehr traurig aber wir Deutschen haben's einfach verpennt und wenn, dann bekommen's nicht auf die Kette, weil uns fähiges IT-Personal fehlt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen fahren wir doch auch schön vor die Wand. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
t_r_
Allwissender
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@metalposaunist  schrieb:

@t_r_: Na haben Sie etwa eine andere Erwartungshaltung? 🤔 Ja, es ist traurig 😭. Sehr traurig aber wir Deutschen haben's einfach verpennt und wenn, dann bekommen's nicht auf die Kette, weil uns fähiges IT-Personal fehlt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen fahren wir doch auch schön vor die Wand. 


Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

 

honda
Einsteiger
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Hallo Frau Müller,

 

bei diesem Community Eintrag kommt mir die Verschlagwortung: Gelöst.

Hat sich hier was geändert. Ich hätte diesen Fall jetzt und finde aber in der Info keine Angabe dazu, wie ich es steuern kann.

Können Sie eine Statement dazu schreiben?

Lg

Annette Roth

uwedrumm
Beginner
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Hallo Frau M. Müller,

gibt es zu dieser Problematik zwischenzeitlich Neuerungen?

Danke schon mal für Ihre Bemühungen

Grüße

Uwe Drumm

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ziwa
Beginner
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Hallo,

auch ich habe jetzt diesen Sachverhalt und leider keine anderslautende Lösung gefunden. Ist es denn immer noch so, dass der Arbeitnehmer auch mit der neuen Mitarbeiternummer in AON freigeschalten werden muss? 

Bei einem weiteren Arbeitgeber, der auch bei DATEV ist, können ja diese mittlerweile in einem Account zusammengefasst werden. 

Viele Grüße

W. Zink

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo W. Zink, 

 

der Mitarbeiter muss unter der 2. Personalnummer eingeladen werden. Durch die Einladung erhält der Arbeitnehmer einen Einladungscode.
In seinem bestehenden Arbeitnehmer online Account kann der Arbeitnehmer unter "Leistung hinzufügen" den Einladungscode und sein Geburtsdatum erfassen. Dadurch hat er in seinem Account beide Personalnummern zur Einsicht. 
Das Vorgehen ist im Dokument 1024336 beschrieben.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Meister
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Nachricht 23 von 23
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@Wolfgang_Stein  schrieb:

In seinem bestehenden Arbeitnehmer online Account kann der Arbeitnehmer unter "Leistung hinzufügen" den Einladungscode und sein Geburtsdatum erfassen. Dadurch hat er in seinem Account beide Personalnummern zur Einsicht. 
Das Vorgehen ist im Dokument 1024336 beschrieben.


Ich wäre begeistert, wenn auch nur 1 von 100.000 Arbeitnehmern auf Anhieb verstehen würde, dass er mit "Leistung hinzufügen" einen weiteren Arbeitgeber zu seinem Konto hinzufügen kann. Natürlich ohne sich im Hilfe-Center durchklicken zu müssen.

 

Vielleicht ergibt sich das ja zweifelsfrei aus dem Kontext der Seite. Das kann ich nicht beurteilen, da ich Arbeitnehmeronline selbst noch nicht nutze. 🙄 Daher kritisiere ich unter Vorbehalt. 😉

 

Trotzdem kann man sich fragen, warum Arbeitnehmer mit solch sperrigen Begrifflichkeiten belästigt werden. Selbst wenn hinter "Leistung hinzufügen" später noch die AU-Erfassung oder andere Sachen aktiviert werden können, muss das besser und eindeutiger zu bezeichnen sein.

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letzte Antwort am 18.01.2023 09:25:56 von pogo
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