Guten Morgen Zusammen, ich habe jetzt nicht direkt ein Problem mit dem Programm, jedoch weiß jemand wie es sich verhält wenn einige Mitarbeiter sich weigern, die LA elektronisch, also mit Arbeitnehmer Online zu erhalten? Wir haben komplett auf Arbeitnehmer Online umgestellt, den Mitarbeitern per Aushang und schriftlich mit Ankündigung sowie Anleitung etc. mitgeteilt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
eine Verpflichtung, dass Arbeitnehmer ANO nutzen oder ein Direktionsrechts des AG in dieser Beziehung gibt es m.E. nicht. Das LAG Hamm hat hierzu in 2021 geurteilt:
Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Sa 179/21 (nrw.de)
Wenn die AN nicht wollen, müssen die Abrechnungen weiterhin auf Papier bereitgestellt werden.
Man kann also nur versuchen, den Mitarbeitern auch die Vorteile noch einmal deutlich zu machen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die rasche Antwort. Leider handelt es sich hierbei um unbelehrbare Mitarbeiter. Kann ich denn bei einzelnen Mitarbeitern einen direkten Versand von DATEV hinterlegen?
Hallo @e_sto,
Sie können in Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen die Auswertungen 10, 19 und 65 zusätzlich mit dem Ausgabefach "Versand an PNR/..." anlegen.
Die Eingabemöglichkeiten (Versand an PNR/...) sind nur für das Original der Auswertung zulässig. Die Anzahl der Duplikate muss mit 0 belegt werden.
Auswertungen werden dann standardmäßig nur an die Arbeitnehmer verschickt, welche nicht bei DATEV Arbeitnehmer online angemeldet sind.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1034417 in Kapitel 3.2 Auftragsversand an Arbeitnehmer.
@Uwe_Lutz: Wissen Sie zufällig, ob man dem Arbeitnehmer denn Kosten für die Papierabrechnung in Rechnung stellen kann? Vielleicht kann man die "Unbelehrbaren" doch belehren, wenn es an deren Geldbörse geht. 🤔
Konkret wissen nicht - aber ich kann mir dies nicht vorstellen.
Wenn der AN nicht verpflichtet ist, elektronische Entgeltabrechnungen anzunehmen, wäre es ungewöhnlich, dass der AN die Kosten für eine Papier-Abrechnung tragen muss. Würden Sie denn, wenn Sie kein ANO nutzen, allen AN Kosten für die Abrechnung abziehen? Nur dann wäre es m.E. möglich, dies auch (weiterhin) zu machen. Und das wird m.E. kaum möglich sein.
Schließlich haben die Arbeitsgerichte ja sogar im Rahmen von Lohnpfändungen entschieden, dass es unzulässig ist, hierfür dem Arbeitnehmer Kosten abzuziehen.
Ich gestehe, ich habe mir da tatsächlich keine näheren Gedanken zu gemacht.
Ich hatte nur gerade zufällig eine Papierrechnung in der Hand, in der ein Zusatzaufwand für die Papierrechnung abgerechnet wurde und da kam mir der Gedanke, ob das zulässig wäre. Einfach so ins Blaue hinaus.
Ich drucke auch für genau 1 AN die Lohnabrechnung, weil kein ANO genutzt werden will, da hab ich gar nicht diskutiert, sondern mach es einfach. Allerdings hatte ich darum gebeten, die Registrierung bei ANO abzuschließen, falls doch mal etwas sein sollte. Insgeheim habe ich die Hoffnung, dass das ständige "mich erinnern müssen" (weil ich es wirklich einfach fast immer vergesse) bald so auf den Keks geht, dass doch ANO genutzt wird. 😉
@Christopher_Fürther schrieb:Auswertungen werden dann standardmäßig nur an die Arbeitnehmer verschickt, welche nicht bei DATEV Arbeitnehmer online angemeldet sind.
Geht das nur für den Auftragsversand, oder auch bei Rückübermittlung und eigenem Druck der Auswertungen?
Hallo @rschoepe,
bei der Rückübertragung ist der Sachverhalt anders als beim Druck.
Beim Ausgabefach Rückübertragung aus Rechenzentrum muss kein Duplikat erfasst werden.
Die Bereitstellung erfolgt automatisch auch für die registrierten Arbeitnehmer.
Zivilrechtlich kann man sich die Zustimmung zur Nutzung von ANO mit Abschluss des Arbeitsvertrags wahrscheinlich wohl zusichern lassen. --> Es herrscht ja Vertragsfreiheit. GGF auch über Ergänzungsverträge? 🤔
Auf der anderen Seite werden sich die Problemfälle mittelfristig biologisch oder via Fluktuation von alleine lösen. 🤗
@jjunker: Hui...heute mal wieder böse? 😉