Hallo DATEV-Community,
ich habe eine Frage zu Arbeitnehmer Online.
Ein Mitarbeiter hatte bisher an DATEV Arbeitnehmer Online teilgenommen. Da er jedoch keinen Drucker hat möchte er zukünftig seine Auswertungen wieder per Post.
In den Auswertungsteuerungen ist grds. eingestellt, dass Arbeitnehmer ohne Arbeitnehmer Online Ihre Auswertungen per Post zugesendet bekommen.
Ich habe nun das Freischaltungsende eingegeben. Das hat soweit funktioniert. In der Statusübersicht ist nun trotzdem noch ein Haken bei besagtem Mitarbeiter und das Registrierungsende ist noch nicht drin. (lt. FAQs muss der MA die Registrierung beenden)
Muss der Arbeitnehmer das Ende der Registrierung vornehmen damit er die Auswertungen per Post bekommt oder genügt das Freischaltungsende?
Falls das Freischaltungsende genügt, welche Konsequenzen hat es wenn man das Registrierungsende nicht eingeben lässt. Kostet der Zugang weiterhin obwohl keine Auswertungen hochgeladen werden?
Vielen Dank für die Info!
Schöne Grüße
Korn S.
Das Schöne ist doch, dass man bei "Arbeitnehmer online" keinen Ausdruck benötigt . . .
Vielleicht wäre die Frage erlaubt, warum er überhaupt Ausdrucke benötigt. Nur am Rande bemerkt.
Ich weiß wohl, dass dies nicht Ihre Fragen beantwortet, aber ich bin am Hintergrund schon interessiert.
Ich hatte nur Kontakt mit der Lohnsachbearbeiterin, welche diesen Grund angeführt hat. Fast ausschließlich nutzen bei der Firma sogar die Arbeitnehmer Arbeitnehmer Online (größtenteils "ohne Gegenwehr"). War auch von der Geschäftsführung vorgegeben, dass es genutzt werden soll.
Ich nehme an dieser Mitarbeiter ist auch wenig technikversiert und tut sich wohl mit der Aufbewahrung in Papierform leichter.
Meiner Meinung nach(auch wenn diese ggf. niemanden interessiert), ist es auch zu viel verlangt älteren Mitarbeitern ggf. kurz vor der Rente, welche technisch/kaufm. nicht versiert sind das noch aufzubürden!
Und m.E.n. sollte man diese wichtigen Dokumente nach wie vor aufbewahren, da es sonst ansonsten finanziell nachteilig werden kann. (wenn eben digital unbeholfen dann in Papierform)
LG
@LoKu schrieb:
Meiner Meinung nach(auch wenn diese ggf. niemanden interessiert), ist es auch zu viel verlangt älteren Mitarbeitern ggf. kurz vor der Rente, welche technisch/kaufm. nicht versiert sind das noch aufzubürden!
Und m.E.n. sollte man diese wichtigen Dokumente nach wie vor aufbewahren, da es sonst ansonsten finanziell nachteilig werden kann. (wenn eben digital unbeholfen dann in Papierform)
LG
Selbstverständlich muss es "zumutbar" bleiben. Zumal ich zwar extrem digitale Arbeitsabläufe eingeführt habe, bleibt es mir nicht "erspart" immer auch wieder Abschluss- und Steuerunterlagen "old school" aufzuarbeiten; ist zwar eher die Ausnahme, aber immer noch notwendig.
"Nicht wollen" ist allerdings kein Argument.
Hallo,
wurde der Mitarbeiter durch das Setzen eines abweichenden Freischaltendes deregistriert muss von seiner Seite nichts weiter unternommen werden. Es greift wieder die Schlüsselung der Auswertungssteuerung für nicht registrierte Mitarbeiter.
Wurden nach der Eingabe des abweichenden Freischaltungsende auch Stammdaten in das Rechenzentrum gesendet? Nach Verarbeitung im Rechenzentrum erscheint das Enddatum auch in der Statusübersicht.
Bitte entnehmen Sie die Kosten für den Zugang der Preisliste. Ich kann Ihnen in der Community leider keine Preisauskünfte geben.