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Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld

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letzte Antwort am 27.03.2020 11:31:04 von KP
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KP
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

während meine Berufslaufbahn hatte ich diesen Fall noch nicht.

 

Wir haben bei den Geschäftsführern eine längere Entgeltfortzahlung in den Arbeitsverträgen geregelt.

 

Ich weiß nicht wie ich nach 42 Tagen, den Arbeitgeberzuschuss berechne und mit welcher Lohnart bezahle?

 

Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Passig

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Passig,

 

für die Abrechnung eines Krankengeldzuschusses können Sie die Standardlohnart 3310 "Krankengeldzuschuss" in Lohn und Gehalt verwenden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen im Dokument 1007414 - "Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen" .

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zur Berechnung der Höhe des Krankengeldzuschusses leider keine Auskunft geben können. 

 

Vielleicht kann hier jemand aus der Community unterstützen?

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

 

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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KP
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Eichler,

 

vielen Dank für die Lohnart.

 

Über die Berechnung informieren ich mich bei der Krankenkasse.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Passig

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letzte Antwort am 27.03.2020 11:31:04 von KP
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