Sehr geehrte Damen und Herren,
während meine Berufslaufbahn hatte ich diesen Fall noch nicht.
Wir haben bei den Geschäftsführern eine längere Entgeltfortzahlung in den Arbeitsverträgen geregelt.
Ich weiß nicht wie ich nach 42 Tagen, den Arbeitgeberzuschuss berechne und mit welcher Lohnart bezahle?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Passig
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Passig,
für die Abrechnung eines Krankengeldzuschusses können Sie die Standardlohnart 3310 "Krankengeldzuschuss" in Lohn und Gehalt verwenden.
Bitte beachten Sie auch die Informationen im Dokument 1007414 - "Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen" .
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zur Berechnung der Höhe des Krankengeldzuschusses leider keine Auskunft geben können.
Vielleicht kann hier jemand aus der Community unterstützen?
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Eichler,
vielen Dank für die Lohnart.
Über die Berechnung informieren ich mich bei der Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Passig