Ich habe eine MA die bis 28.07.2021 Elternzeit genommen hat und nun bekommt der AG die ELSTAM-Daten eingespielt, dass sie seit dem 01.05.21 bei einem anderen AG angefangen hat und er nun Neben-AG ist. Im Grunde hat sie jetzt einen neuen Haupt-AG. Hat sie noch Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage obwohl sie einen neuen AG hat und sich auch nicht gemeldet hat bisher? Muss er sie kündigen? bzw soll er sie austretten lassen zum 30.04.2021? Wie geht man in so einem Fall vor?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde erst einmal bei der Arbeitnehmerin anfragen, was dahinter steckt. Ich hatte nämlich auch schon öfter den Fall, dass jemand einen Nebenjob angenommen hat und der Arbeitgeber bzw. das Steuerbüro den MA dann als Hauptarbeitgeber angemeldet hat.
Kommt leider viel zu oft vor 🙄
Gruß
Flitze
Hallo!
Ich würde es auch wie Flitze handhaben. Man kann ja durchaus (mit Zustimmung des Arbeitgebers) während der Elternzeit woanders arbeiten, wenn der maximale zeitliche Umfang nicht überschritten wird.
Der Arbeitgeber kann nicht einfach kündigen, Stichwort Kündigungsschutz in der Elternzeit.
Sollte letztlich das Arbeitsverhältnis enden, besteht dennoch Anspruch auf Vergütung eines etwaigen Urlaubsanspruchs, der noch übrig ist.
Ich würde empfehlen, dem Mandanten hier keine (Rechts)Beratung zu bieten, wenn man keine Kenntnisse hat.