Hallo zusammen,
ich habe mal wieder einen Fall den ich so noch nie hatte:
Ein Mitarbeiter soll ein Darlehen über 2500 € erhalten. Die Auszahlung erfolgt über eine separate Überweisung. Es sollen monatlich 200 € über die Gehaltsabrechnung einbehalten werden. Das alles wird über einen Darlehensvertrag festgehalten. Ich habe nachgelesen dass mögliche Zinsvorteile einen geldwerten Vorteil darstellen die Steuer und Beitragspflichtig sind. Jetzt habe ich allerdings auch nachgelesen dass es eine Freigrenze bis 2600 € gibt. Heißt das, wir könnten theoretisch die 2600 € komplett Zinsfrei gewähren, falls natürlich von der Geschäftsführung gewollt ?
Dem Mitarbeiter wird außerdem ein Deutschlandticket gestellt welches mit 55,10 € komplett durch den AG übernommen wird. Muss dies beachtet werden ?
Vielen Dank im Voraus für euer Wissen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Andreas7 schrieb:Heißt das, wir könnten theoretisch die 2600 € komplett Zinsfrei gewähren, falls natürlich von der Geschäftsführung gewollt ?
Korrekt.
@Andreas7 schrieb:Dem Mitarbeiter wird außerdem ein Deutschlandticket gestellt welches mit 55,10 € komplett durch den AG übernommen wird. Muss dies beachtet werden ?
Nein.
@Andreas7 schrieb:Hallo zusammen,
ich habe mal wieder einen Fall den ich so noch nie hatte:
Ein Mitarbeiter soll ein Darlehen über 2500 € erhalten. Die Auszahlung erfolgt über eine separate Überweisung. Es sollen monatlich 200 € über die Gehaltsabrechnung einbehalten werden. Das alles wird über einen Darlehensvertrag festgehalten. Ich habe nachgelesen dass mögliche Zinsvorteile einen geldwerten Vorteil darstellen die Steuer und Beitragspflichtig sind. Jetzt habe ich allerdings auch nachgelesen dass es eine Freigrenze bis 2600 € gibt. Heißt das, wir könnten theoretisch die 2600 € komplett Zinsfrei gewähren, falls natürlich von der Geschäftsführung gewollt ?
BMF v. 19.05.2015 - IV C 5 - S 2334/07/0009 - NWB Datenbank
→ bis 2.600: ja
→ ab 2.600: Da der Zinsvorteil einen geldwerten Vorteil darstellt, gilt die Sachbezugsgrenze von § 8 (2) EStG von 50 Euro. Sollte diese ausgeschöpft sein, kann auch eine Besteuerung nach § 37b EStG erfolgen (Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG)
Habe hier aktuell einen Fall (2.500,00 €) Darlehen, der ohne Rückfragen durch die SV-Prüfung gelaufen ist.
@STBMT schrieb:Habe hier aktuell einen Fall (2.500,00 €) Darlehen, der ohne Rückfragen durch die SV-Prüfung gelaufen ist.
Was ja auch korrekt ist. (s. o.)
vielen Dank für die schnelle Hilfe !