Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zu der Anzeige über Arbeitsausfall
der Bundesagentur für Arbeit:
Welche Stunden müssen in dem Feld "Bei Vollarbeit beträgt die regelmäßige betriebliche wöchentliche Arbeitszeit"
eingetragen werden? Die Stunden von dem am meisten arbeitenden Arbeitnehmer? Z.B. einer Arbeitet 30 Stunden
die anderen weniger. Werden dann 30 Stunden eingetragen?
Welche Stunden müssen in dem Feld "Die Arbeitszeit soll während der Kurzarbeit reduziert werden
auf wöchentlich mindestens" eingetragen werden? Ich habe hier schon gehört, dass man hier die
minimalste Stunden eingetragen werden sollen. Ist das richtig?
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Moin,
die Vollarbeitszeit ergibt sich aus einem Tarifvertrag, falls vorhanden, anderenfalls steht die Vollarbeitszeit im Arbeitsvertrag. Ansonsten muss der Mandant sagen, welche Vollarbeitszeit regelhaft im Betrieb ist.
Die reduzierte Arbeitszeit ist genau so, wie von Ihnen angegeben, die minimalste (kalkulierte) Arbeitszeit. Wir haben hier sogar NULL-Stunden eingetragen und das wurde von der BA akzeptiert.
Viele Grüße
Greese