Hallo Community,
wir haben einen Mitarbeiter als Werkstudenten bis einschließlich April 2024 mit Euro 1.500,00 abgerechnet.
Ab Mai 2024 wurde er ins Angestelltenverhältnis übernommen.
Jetzt hat sich herausgestellt dass er im April kein Werkstudent mehr war. Unser Mandant möchte dass wir ihn für den April als Minijober abrechnen und für den Diff.betrag eine Inflationspauschale abrechnen.
M.E. geht das nicht. Meine Idee war den Beschäftigungszeitraum vorziehen, oder evtl. als kurzfristige Beschäftigung.
Habt Ihr vielleicht einen Vorschlag ?
Vielen Dank und Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Korrekt abrechnen und einen Monat früher in die Festanstellung. Was soll dieser Sozialbetrug mit Kurzfristig im Nachhinein und Umwandlung des Gehalts in Inflationsprämie ?
Wegen einem Monat...🙄
Wie will man einem Prüfer später erklären, dass MJ+IAP das gewollte war, wenn die Auszahlung die selbe war wie in den Vormonaten? Da sind Nachzahlungen vorprogrammiert. Und kurzfristig geht erst recht nicht, es ist innerhalb des selben Anstellungsverhältnisses.
Warum will man dem AN die Abzüge ersparen? Der hätte rechtzeitig das Ende des Studiums mitteilen müssen.
Hallo Community,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Hatte dem Mandanten das auch schon so vorgeschlagen mit
Vorziehen in das Beschäftigungsverhältnis.
Viele Grüße und noch einen schönen Tag
Ah okay, das hatte ich falsch aufgefasst als "früher anmelden als eigentlich gearbeitet".
High,
wenn der Mitarbeiter im April als Minijobber gearbeitet hat, bitte mit Vertrag usw., dann so Abrechnen.
wenn der Mitarbeiter ab Mai als voll sozialversicherungspflichtiger MA gearbeitet hat, bitte mit Vertrag usw., dann so Abrechnen.
wenn der Mitarbeiter im Mai oder auch im Juni irgendeine Prämie erhalten soll, dann diese Prämie nach Recht und
Gesetz auszahlen.
Aber bitte immer auf Unterlagen mit korrektem Datum, und korrektem Erstellungsdatum, der Datei achten.
Fehler bei der Mitteilung von Seiten des Mandanten, was wann und wie geschehen war, kommen oft vor.
Gruss Mike
Hallo Mike,
der Mitarbeiter hat im April 20 Stunden wöchentlich gearbeitet. Es wurde ja davon ausgegangen dass er Werkstudent ist und hat dafür Euro 1.500,00 bekommen. Das war falsch weil er kein Werkstudent mehr war.
Ich habe unserem Mandant mitgeteilt dass wir den Mitarbeiter nicht als Minijober für April abrechnen können und er die Festanstellung von Mai auf April vorziehen muss.
Viele Grüße
High,
ja , die Festanstellung ab April ist natürlich vollkommen richtig, dann kommt auch niemand mit §263 StGB in Konflikt.
war nur so ein Vorschlag😎
Gruss Mike
Hallo,
ganz lieben Dank !
Viele Grüße