Hallo Community,
ich habe folgenden Fall in LODAS:
Geb. Datum 25.11.1955, die Regelaltersgrenze ist somit am 01.09.2021 erreicht.
Einen Hinweis habe ich auch im Fehlerprotokoll auf Umschlüsselung in der Personengruppe erhalten.
Der Arbeitnehmer hat aber die Rente noch nicht eingereicht.
Muss ich nun ab September bei
a) Personenschlüssel
b) Sozialversicherung KV ermäßigter Beitrag, RV halber Beitrag, AV kein Beitrag, PV voller Beitrag
umschlüsseln oder erst, wenn der Rentenbescheid mir vorliegt?
Danke schon im Voraus für eine kompetente Antwort
Grüsse
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vielen Dank für das gute und umfangreiche Dokument.
Der Fall, wenn der AN weiterarbeitet ist leider nicht gänzlich erfasst.
@Lohnbau schrieb:Vielen Dank für das gute und umfangreiche Dokument.
Der Fall, wenn der AN weiterarbeitet ist leider nicht gänzlich erfasst.
Doch - die letzten beiden Beispiele auf Seite 5
Finden Sie nicht, dass das Seite 5 Block 4 betrifft?
Doch, stimmt, da ist es genannt! Vielen Dank an die Profis!
D.h. Beitragsschlüssel: 1101 Personenschlüssel: 101
... und- ich muss ab 1.1.22 NICHT umschlüsseln, oder? Fällt ja in den Beurteilungszeitraum vom 1.1.17 bis 31.12.21
Wär toll, wenn ich hierfür noch eine kurze Rückmeldung bekäme! - Vielen Dank!
@Lohnbau schrieb:
... und- ich muss ab 1.1.22 NICHT umschlüsseln, oder? Fällt ja in den Beurteilungszeitraum vom 1.1.17 bis 31.12.21
Wieso fällt der 01.01.2022 in den Zeitraum bis 31.12.2021?
Solange der Gesetzgeber nicht noch eine Änderung vornimmt, ist eine Umschlüsselung auf 1121 erforderlich, da dann der Arbeitgeber-Anteil zur Arbeitslosenversicherung (wieder) anfällt.
Super! Gelöst - Lieben Dank!