Hallo Community,
wir haben mal wieder die Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge überprüft.
Für Gastro ist der Manteltarifvertrag ja schon lange allgemeinverbindlich.
Dieser beinhaltet so einige Überraschungen wie Mehrarbeitszuschläge, Dauer Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen.
Ich habe bei einen Mandanten festgestellt, dass bisher nicht alle Leistungen des Manteltarifvertrages gewährt wurden.
Hat jemand Erfahrungen mit SV-Prüfungen oder Zollprüfungen, bei denen die obengenannten Leistungen (z.B. Urlausgeld, Jahressonderzahlungen) tatsächlich nachgeprüft wurden?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
bei uns in RLP ist nur der Entgelt-TV zum 01.12. letzten Jahres in Teilen allgemeinverbindlich erklärt worden. Dabei hatten wir übersehen, dass ab dem Zeitpunkt ein tariflicher MiLo zu zahlen ist, der 5% über dem gesetzlichen liegt. Okay - war auch ein bisschen blöd formuliert mit einer Sternchen-Lösung...
Da wir dieses Jahr SV-Prüfung hatten, hat uns die Prüferin darauf aufmerksam gemacht und den einen Monat bei den betroffenen Mitarbeitenden tatsächlich nachberechet.
Da z.B. das Urlaubsgeld auch beitragspflichtig ist, kann ich mir gut vorstellen, dass dies wahrscheinlich auch nachberechnet wird, wenn es a) allgemeinverbindlich ist und b) die Prüfung drauf tappt.
Gruß, vw
@vw Gilt der Mindestlohn laut Entgelttarifvertrag aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit in RLP auch für Betriebe, die nicht DEHOGA-Mitglied sind?
Hallo @SusanneR ,
wir sind mit unseren Betrieben Mitglied im DEHOGA. Aber ich verstehe die Frage nicht ganz 🤔. Was bedeutet denn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung 😉?
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung muss allerdings nicht das komplette Vertragswerk umfassen. Oft werden nur Teile allgemeinverbindlich erklärt.
Gruß, vw
Hallo @vw ,
also gilt der Entgelttarifvertrag in RLP für sämtliche Gastrobetriebe, egal ob DEHOGA-Mitglied oder nicht?
Viele Grüße,
Susanne Ringel
soweit er für allgemeinverbindlich erklärt wurde ja. Dies betrifft in RLP die Bewertungsgruppen 1.1 und 3.1, die Ausbildungsvergütungen und die Tatsache, dass der Mindestlohn mindestens 5% über dem gesetzlichen MiLo zu liegen hat. Der Rest ist nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Hier noch einmal ein Link zum Thema "allgemeinverbindlich":
Gruß, vw
@vw Ganz herzlichen Dank! 😊