Hallo,
ich habe festgestellt, dass die Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht zu den Angaben auf der Dezember-Abrechnung des Mitarbeiters passen. Dies betrifft Zeile 23a und Zeile 27.
Hat hier jemand eine Idee woran das liegen kann? Wie kann ich dies korrigieren?
Das ist die Bescheinigung auf der Dezember-Abrechnungen:
Und diese Zahlen sind in der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt:
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Rein rechnerisch wurden die Angaben auf der LstBescheinigung nicht vom SV Brutto sondern vom Steuerbrutto berechnet.
RV+AV gehören ja zusammen, gab es in 2018 mal Abweichungen oder evtl eine Überschreitung der BBG?
Hallo Jennifer,
eine Überschreitung der BBG gab es nicht.
Der Mitarbeiter hatte im gesamten Jahr 2018 ein monatliches Gehalt von 2.600€.
Vom Arbeitgeber wird eine Altersvorsorge in Höhe von 404€ monatlich übernommen.
Hier hat Datev bis zum Erreichen der SV-Grenze von 3.120,00€ p.a., (also im August) die Altersvorsorge als steuer- und sv-frei geführt und dann im August einen Teil als sv-frei und einen Teil als sv-pflichtig geführt. Ab September 2018 ist dann der komplette Betrag als sv-pflichtig geführt.
Hallo Frau Rockhausen,
und genau an dieser Überschreitung der BAV liegt die Abweichung.
Es wird ein steuerfreier, aber sozialversicherungspflichtiger Bezug abgerechnet, d.h. es fällt Renten- und Arbeitslosenversicherung auf einen steuerfreien Bezug an. Diese RV/AV darf nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dann ist die Lohnsteuerbescheinigung ja korrekt...
Viele Grüße
Tina Rockhausen