Hallo,
weiß zufällig jemand ab wann man den Elstam-Abruf für ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis starten kann? Gilt dort die gleiche Zeitgrenze wie bei der abrechnungsunabhängigen DEÜV-Meldung?
Ich weiß, dass die Daten erst mit Beschäftigungsbeginn zurückgemeldet werden.
Ich will nur nicht mit der Probeabrechnung erst feststellen, dass ich für diesen Mitarbeiter noch keine Elstam-Daten habe. Deshalb versuche ich die Daten immer gleich mit Freigabe in Datev Personaldaten abzurufen.
Moin,
ein Abruf vor Beschäftigungsbeginn wird bei der DATEV "geparkt" und erst am ersten Beschäftigungstag übermittelt, da eine vorherige Übermittlung von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wird.
Sofern also eine Probeabrechnung vor dem ersten Beschäftigungstag erfolgt, liegen auf jeden Fall noch keine ELStAM-Daten vor.
NACHTRAG:
Tatsächlich abrufen können Sie dies unabhängig von der Abrechnung, also durchaus auch jetzt schon für einen Eintritt im Mai 2025, auch wenn die April-Abrechnungen noch nicht erfolgt sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz