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Abrechnung von Quarantäne bei hohen Gehältern

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letzte Antwort am 23.04.2021 11:45:05 von Sabrina_Simmerlein
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MiHe
Beginner
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264 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich habe eine Frage zur Entschädigungszahlung bei Quarantäne bei Mitarbeitern mit hohen Verdiensten bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern. Die Tabelle der Agentur für Arbeit endet bei 7.090,00 €. Hat derjenige dann "Pech" gehabt, wenn das Bruttogehalt beide Male über 7.090,00 € liegt? Eine Simulation von KUG (2. Möglichkeit) ist in meinem Fall nicht möglich, da es sich um einen nicht sv-pflichtigen GGF handelt.

 

Danke und bleibt gesund

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
178 Mal angesehen

Hallo,


wenn bei einem Arbeitnehmer trotz Kürzung der Arbeitszeit das Ist-Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung liegt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Daher endet die Tabelle für das pauschalierte Netto-Entgelt bei der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.


Bitte kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt bezüglich der Klärung. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.04.2021 11:45:05 von Sabrina_Simmerlein
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