Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Entschädigungszahlung bei Quarantäne bei Mitarbeitern mit hohen Verdiensten bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern. Die Tabelle der Agentur für Arbeit endet bei 7.090,00 €. Hat derjenige dann "Pech" gehabt, wenn das Bruttogehalt beide Male über 7.090,00 € liegt? Eine Simulation von KUG (2. Möglichkeit) ist in meinem Fall nicht möglich, da es sich um einen nicht sv-pflichtigen GGF handelt.
Danke und bleibt gesund
Hallo,
wenn bei einem Arbeitnehmer trotz Kürzung der Arbeitszeit das Ist-Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung liegt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Daher endet die Tabelle für das pauschalierte Netto-Entgelt bei der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.
Bitte kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt bezüglich der Klärung.