Guten Morgen liebe Datev-Community,
ich komme zu keiner möglichst einfachen Lösung, um bei den Mitarbeitern folgende Zuschläge kombiniert abzurechnen:
Zuschlag für Nachtarbeit laut Tarifvertrag 50%
40% steuerfrei für 3,5 Stunden von 0Uhr bis 3:30 Uhr, da Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.
Ich würde ja nun 40% Nachtzuschlag steuerfrei über eine Lohnart erfassen, aber was mache ich mit den restlichen Prozenten? Über den "normalen" Stundensatz erfasse ich dann ja nur 100% ...
Gibt es hierfür eine schnelle Lösung?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich nutze immer 2 Lohnarten - einmal mit den 40 % st-/sv-frei und eine weitere mit 10 % st-/sv-pflichtig.
Man kann aber auch eine Lohnart (z. B. Stammlohnart 113) mit 50 %. Wichtig ist, dass unter Steuer/SV/UV unter Steuer- und SV-Behandlung die 55 ausgewählt wird. Dann sollte Lodas automatisch 40 % st-/sv-frei und 10 % st-/sv-pflichtig abrechnen.
Ach super, vielen Dank! Ich werde es ausprobieren!
Hallo! vielen Dank für die Antwort. Bei mir sieht es leider noch falsch aus bzw. ich bekomme die Fehlermeldung von Datev, dass
Ich habe eine neue Lohnart anzulegen mit der Stammlohnart 133 und unter Steuer- und SV-Behandlung die 55 ausgewählt. Wenn ich jetzt zum Beispiel 4 Stunden mit Zuschlag 50% und davon 40% steuerfrei abrechnen muss würde ich einmal 4 Stunden mit normalem Stundenlohn anziehen und dann nochmal 4 Stunden mit der neu angelegten Lohnart. Dann bekomme ich aber die folgende Fehlermeldung von Datev (siehe Anlage):
"Die Berechnungsgrundlage für den Basislohn fehlt".
Was habe ich denn falsch gemacht?
Hallo @SWICH,
die Einrichtung der Lohnarten für Nachtzuschläge finden Sie in den Dokumenten 5303366 und 1032650.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt auch gemeinsam an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
"Die Berechnungsgrundlage für den Basislohn fehlt".Was habe ich denn falsch gemacht?
Wie die Fehlermeldung sagt, fehlt die Grundlage für den Basislohn.
Mandantendaten > Arbeitzeiten > KUG/SFN
- Haken bei Abrechnung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
- Auswählen, wie der Basislohn berechnet werden soll.
Hallo Swich,
Ich glaube, auch Deine Lohnart 020 Nachtzuschlag 25 % ist falsch eingeschlüsselt. Ist diese Lohnart unter Steuer/SV/UV wirklich mit der Schlüsselung 51 Nachtzuschlag, 25 % steuerfrei und den Einträgen pflichtig/laufend bei Gesamtbrutto und Sozialversicherungsbrutto hinterlegt? Die SV-Grenze für die SFN-Zuschläge liegt bei 25 €, Du hast aber mit 25,11 € gerechnet und das komplett steuer- und sv-frei mit FFG. Normalerweise sollte im Fehlerprotokoll der Hinweis erscheinen, dass dass nur 25 € sv-frei abgerechnet werden und der überschreitende Betrag pflichtig.
Constanze
Das war der Fehler! Vielen Dank!
Guten Morgen Constanze! Ja, auch hier war eine fehlerhafte Schlüsselung. Ich danke für den Hinweis!!
Sieht es jetzt korrekt aus?
Das sieht gut aus. Jetzt solltest Du zwischen dem Steuerbrutto und dem KV-Brutto eine Differenz von 14 Cent haben.
Wie kann ich mein Abrechnung sehen,?
Vielen Dank
@Fataou311285Wie kann ich mein Abrechnung sehen,?
Deine Abrechnung bekommst du von deinem Arbeitgeber. Jahrelang wurde diese auf Papier ausgedruckt. In letzter Zeit wird diese auch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Was sagt denn dein Chef oder die Personalabteilung in der Firma, wo du beschäftigt bist?