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Abrechnung - nachträglich Korrektur bei einem einzelnen Mitarbeiter

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letzte Antwort am 02.02.2021 13:48:18 von Jacqueline_Schön
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floreana
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Liebe Community, 

wie gehe ich hier am besten vor:?

 

der Januar ist bereits abgerechnet, die Gehälter, Beiträge, Steuern überwiesen, die Auswertungen erstellt, nun muss ich bei einer Personal-Nr. die Urlaubsabgeltung korrigieren, so dass sich eine Überzahlung ergibt. Muss ich damit den kompletten Januar neu abrechnen oder welche Möglichkeiten gibt es? 

 

Vielen Dank für Unterstützung!

 

 

björn
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Hallo,

 

Sie gehen zurück in den Bearbeitungsmonat Januar 2021 und ändern dort die Urlaubsabgeltung entsprechend ab.

Anschließend müssen Sie noch den bereits gezahlten Betrag vom AN als Vorschuss erfassen.

 

Danach führen sie über "Wiederholungsabrechnung einzelne PNR" die Wiederholungsabrechnung durch. Bei dem Bearbeitungsmonat in der Maske müssen Sie natürlich auch 01/21 eintragen.

 

 

Gruß

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floreana
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Oh wunderbar! Danke !! Das hört sich unkompliziert an. Und dann werden auch nur die Auswertungen für diesen MA neu erstellt? 

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björn
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Ja genau, es werden nur die Auswertungen neu erstellt in denen der Mitarbeiter auftritt und sich etwas geändert hat wie z.B. Lohnjournal, Beitragsnachweis seiner KK etc.

floreana
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Perfekt. Vielen Dank 

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floreana
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Leider doch noch eine Rückfrage:

 

Könnte ich auch am 1. Februar eine Vorwegabrechnung machen? so dass im Februar, für den Januar eine Korrektur erstellt wird? ICh hätte nämlich doch lieber dass der MA die Korrekturen in der Abrechnung sieht. 

 

 

 

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björn
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Eine Vorwegabrechnung ist nur möglich wenn Sie den Lohn für Februar für diesen Mitarbeiter auch schon fertig machen wollen. Durch die Vorwegabrechnung wird er nämlich dann mit den restlichen Mitarbeitern nicht mehr abgerechnet.

 

Wenn dann würde ich empfehlen die Daten per Nachberechnung schon mal zu hinterlegen und dann den Mitarbeiter wie gewohnt mit den anderen im Februar abzurechnen.

floreana
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Er wurde abgemeldet zum 31.01. Er will aber Anfang Februar schon die Korrekturabrechnung für Januar haben. Betonung auf Korrektur. Dass er die Korrekturen sieht, geht ja eigentlich nur mit einer Nachberechnung für Januar. Und Vorwegabrechnung wäre dann wohl eine gute Lösung?

Danke !!

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björn
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Achso, dann fällt ja für Februar eh kein Lohn an.

Dann müssen Sie nur bei dem Mitarbeiter in den Personaldaten anstatt "Erstabrechnung komplett" die "Vorwegabrechnung" hinterlegen und Sie könnten jetzt auch schon die Vorwegabrechnung für Februar erstellen.

 

Sie müssen dann nur beachten, dass Sie dann keine Wiederholungsabrechnungen für Januar mehr erstellen können sobald die Vorwegabrechnung erstellt wurde.

floreana
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Dh man muss bei der PNR "Vorwegabrechnung" hinterlegen und wenn man ins Rechenzentrum sendet auch Vorwegabrechmung auswählen und wieder die betreffende PNR auswählen....ist das nicht doppelt gemoppelt?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


richtig, wenn Sie den Mitarbeiter in den Personaldaten I Beschäftigung I Tätigkeit auf Vorwegabrechnung schlüsseln, dann ist es erforderlich, dass Sie beim Daten senden ebenfalls Vorwegabrechnung und die entsprechende Personalnummer auswählen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.02.2021 13:48:18 von Jacqueline_Schön
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