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Abrechnung einer Wiedereingliederung

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letzte Antwort am 15.09.2020 12:16:38 von Monique_Müller
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unbelievable1989
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich habe ein Bauunternehmen, dessen Arbeitnehmer seit längerer Zeit krank ist und nun seit Mitte August eine Wiedereingliederung macht. Der Arbeitgeber hat angekreuzt, das er Arbeitsentgelt zahlt...

 

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

 

- Was mache ich mit der Fehlzeit Krankengeld ? Ich habe noch zusätzlich zur Wiedereingliederung eine weitere Krankmeldung bis Mitte September 2020 vorliegen.

 

- Wenn der Mitarbeiter von 8 Stunden am Tag nur 4 Stunden arbeiten darf - wie muss ich die restlichen 4 Stunden ins Kalendarium eintragen ?

 

 

Ich hoffe, man kann mir helfen. 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
441 Mal angesehen

Hallo,


in diesem Fall ist zunächst mit der Krankenkasse zu klären, wie Sie den Sachverhalt abrechnen sollen.
Im Dokument 1004465 - Abrechnung einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit finden Sie weitere Informationen zur Abrechnung.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.09.2020 12:16:38 von Monique_Müller
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