Liebe Community,
es wurde in einem Aufhebungsvertrag eine Newplacement Beratung vereinbart. In einer früheren Lohnsteueraußenprüfung wurde beanstandet, dass die Newplacement Beratung Arbeitslohn darstellt und versteuert werden muss. Hier eine allg. Info zu Out- / Newplacement (Dok.-Nr.: 5300417).
Jetzt habe ich den Fall, dass wir die Rechnung der Beratung erhalten haben und ich weiß nicht so recht, wie ich das in der Lohnabrechnung abbilden soll, da dem Mitarbeitenden dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen (also Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber). Hat jmd. diesen Fall schon mal gehabt oder einen Hinweis, wie ich das abrechnen kann? Gibt es eine Stammlohnart, die ich verwenden könnte?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Anja Randt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo AnjaRandt,
ich hatte so einen Fall noch nicht und lese aus diesem Dokument heraus, dass nur eine Steuerpflicht eintritt, wenn es sich um eine Belohnung handelt.
Ich würde jetzt den Bruttobetrag auf die betreffenden Mitarbeiter aufteilen und diesen Betrag jeweils auf Brutto hochversteuern (mit einer Nettolohnart, z.B. LA 231) und den selben Betrag im Netto wieder abziehen.
Somit wird versteuert, verbeitragt und der Arbeitnehmer hat keinen Nachteil.
Viele Grüße
Sailor