Ich rechne mit Lohn und Gehalt eine Betriebsrente (sozialversicherungspflichtig) für eine Witwe ab. Die Witwe hat das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet und daher kann ich die Lohnart 3411 nicht verwenden.
Ich finde keine Lohnart für einen Versorgungsbezug ohne Versorgungsfreibetrag. Welche Lohnart verwendet ihr?
Danke und Grüße
Hallo,
wird der Versorgungsbezug SV-pflichtig abgerechnet, verwenden Sie die Lohnart 3410.
Die Berücksichtigung des Freibetrags kann unterdrückt werden, wenn es sich um einen Mehrfachbezug handelt.
Gehen Sie unter Stammdaten | Sozialversicherung | Versorgungsbezüge | Registerkarte „Berechnungsgrundlagen“. Wenn das Kennzeichen Mehrfachbezug auf „ja“ steht, können Sie den Anspruch auf den Freibetrag mit „nein“ schlüsseln.
Handelt es sich nicht um einen Mehrfachbezug, wird diese Angabe bei der Abrechnung ignoriert.