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Abmeldung wegen Betriebsaufgabe

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letzte Antwort am 28.02.2024 18:18:43 von NinaJ
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fritsch
Beginner
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Nachricht 1 von 9
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Ich möchte ein Mandat zum 28.2.2019 beenden.

Es hat aber eine Jahres-Lohnsteuer.

Kann ich etwas eingeben, dass automatisch das AG-Merkmal als nicht mehr aktiv beim Finanzamt gesetzt wird?

björn
Experte
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Nachricht 2 von 9
5081 Mal angesehen

Hallo Frau Fritsch.

ich habe damals jeden Monat abgerechnet bis zum Dezember. Es sollte aber auch gehen wenn sie bis zum Monat Dezember den Abrechnungsstand hochsetzen und dann den Dezember nur noch abrechnen. Sie müssen den Dezember noch abrechnen damit die Lohnsteueranmeldung raus gehen kann.

Sie müssen nur vorher dran denken den Haken bei Betriebseinstellung zu setzen, bei der BG die Abmeldung wg. Betriebseinstellung zu hinterlegen, damit hier die Meldungen korrekt erstellt werden.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 9
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Irgendwo habe ich letztens gelesen, dass bei der BG oder der Lohnsteuer jeder Monat abgerechnet werden muss, da ansonsten die Übermittlung nicht funktioniert - also nicht Hochsetzen!

MfG
T.Kahl
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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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5081 Mal angesehen

Hallo zusammen,

vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Von DATEV-Seite aus möchte ich Ihnen noch folgenden Tipp mit auf den Weg geben.

Für den Fall, dass ein Mandant unterjährig den Betrieb einstellt und eine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben ist, kann die Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung auch durch eine Hochsetzung des Mandanten durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass auf den Monat November hochgesetzt wird, sodass der Monat Dezember mit einer Erstabrechnung komplett abgerechnet werden kann.

Zum Punkt Berufsgenossenschaft: Die Mitgliedschaft ist im Monat der Einstellung des Betriebes zu beenden. Durch den erfassten Sondermeldetatbestand "Einstellung des Betriebes" wird der digitale Lohnnachweis und auch die UV-Jahresmeldung GdA 92 direkt erstellt und übermittelt. Wurde die Abrechnung bereits durchgeführt und der Sondermeldetatbestand noch nicht geschlüsselt, kann dies mit einer Wiederabrechnung komplett nachgeholt werden. Im Anschluss ist die Hochsetzung möglich.

Viele Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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steuerfuchs1975
Beginner
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Nachricht 5 von 9
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Sehr geehrte Frau Heinlein,

Sie haben mir mit Ihren Hinweisen schon super weitergeholfen, jedoch bin ich verzweifelt auf der Suche, wo ich den Sondermeldetatbestand erfasse. Können Sie mir hier weiter helfen?

Besten Dank.

Viele Grüße aus Hamburg

Susann Kulow

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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 9
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Hallo,

sie müssen unter Mandantendaten, Adresse, Unternehmensdaten das Häckchen bei Einstellung der Betriebstätigkeit setzen.

Bei der BG müssen Sie Mitgliedschaft beenden klicken, dann geht ein Fenster auf und da können Sie dann den Grund der Beendigung (Sondertatbestand) und das Datum erfassen.

Gruß

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Julian_Burkhardt
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Zum Punkt Berufsgenossenschaft: Die Mitgliedschaft ist im Monat der Einstellung des Betriebes zu beenden. Durch den erfassten Sondermeldetatbestand "Einstellung des Betriebes" wird der digitale Lohnnachweis und auch die UV-Jahresmeldung GdA 92 direkt erstellt und übermittelt. Wurde die Abrechnung bereits durchgeführt und der Sondermeldetatbestand noch nicht geschlüsselt, kann dies mit einer Wiederabrechnung komplett nachgeholt werden. Im Anschluss ist die Hochsetzung möglich.

 

Wiederabrechnung heißt im Monat der letzten Abrechnung? 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 9
1775 Mal angesehen

Hallo @Julian_Burkhardt ,


genau, eine Wiederabrechnung kann nur für den zuletzt abgerechneten Monat erstellt werden.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 9
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Kann man dafür den DÜ-Termin dann ändern? Oder bleibt das dann einfach "liegen" bis zum Jahreswechsel?

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8
letzte Antwort am 28.02.2024 18:18:43 von NinaJ
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