Hallo zusammen,
ich habe einen Mandant mit Betriebsaufgabe zum 31.08.23 und gleichzeitiger Abmeldung der Beschäftigten. Die Abrechnungen sollen weiter laufen wegen der jährlichen Lohnsteueranmeldung.
Ein Mitarbeiter benötigt wohl noch eine Arbeitsbescheinigung, aber die Angaben zur Kündigung liegen mir noch nicht vor.
Kann ich in den Folgemonaten (trotz Betriebsaufgabe) noch eine Arbeitsbescheinigung elektronisch übermitteln oder soll ich mit den Eingaben zur Betriebsaufgabe erst einmal warten?
Danke euch im voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1005229 sagt, dass man noch die Monate bis Dezember (einen Monat pro Verarbeitungslauf) senden soll, damit die Jahresmeldung gemacht wird. Austrittsdatum, Datum der Betriebsaufgabe usw. werden natürlich trotzdem alle korrekt erfasst. Das sollte dann in einem Nachmittag gehen. Ich brauche ja nicht bis Dezember warten, um den jetzt schon abzurechnen. 😉
Ja, das ist mir schon klar, dass ich weiter abrechnen kann bzw. auch mit Abrechnungsmonat hochsetzen - aber was ist dann mit der Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung?
Hallo Frau Friedrich,
die Betriebsaufgabe mit allen Meldungen hat geklappt.
Die Arbeitsbescheinigung für den letzten Arbeitnehmer wurde leider nicht erstellt. Als Fehlerhinweis kommt folgendes:
"Die Erstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung ist nicht möglich. Im Rechenzentrum sind nicht alle Monate abgerechnet, die für den erforderlichen Meldezeitraum benötigt werden."
Was nun?