Hallo,
mir stellt sich folgendes Problem:
Ich habe von der Minijob-Zentrale die Vollständigkeitskontrolle 2023 zugesandt bekommen. Darin wird drauf hingewiesen, dass für eine (bereits am 30.04.2023 ausgetretene) Mitarbeiterin die Jahres-bzw. Abmeldung fehlt.
Es wird der Zeitraum 29.04.2023 bis 31.12.2023 verlangt.
Wenn ich aber in meinem Programm schaue, war die Frau (geringfügig beschäftigt) und bis 28.04.2023 krank über 6 Wochen bei Geringfügigkeit. Austrittsdatum ist auch mit 30.04.2023 geschlüsselt.
Es hat jedoch keine Abmeldungsmeldung erstellt sondern eine Anmeldung aus sonstigen Gründen zum 29.04.2023...
Das verstehe ich nicht.
Kann ich über das DATEV eine Korrektur erstellen?
Wenn ja, wie?
LG Elisa
Habe den Fehler gefunden....
Bei Abmeldung eines GfB darf das zu meldende Entgelt nicht "NULL" betragen, denn da wird keine SV-Meldung erstellt...
Habe nun geprüft, wann die Mitarbeiterin das letzte Mal Lohn bezogen hat und das Austrittsdatum auf diesen Monat abgepasst.
Damit müsste hoffentlich eine Korrektur der Abmeldung erstellt werden.