Ich habe folgendes Problem:
ich habe für einen Mitarbeiter die Rückmeldung, dass keine Elterneigenschaft vorliegt, also im Rückmeldeprotokoll steht nichts zur "Elterneigenschaft". Bereits bei Mandatsübernahme vor einigen Jahren ist aber der Haken gesetzt für "Beitragszuschlag zur PV nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen". Ich konnte aber keinen Nachweis finden. Ich bin dem nachgegangen und es handelt sich um eine Fehlerfassung.
Trotz Rückmeldung bleibt der Haken gesetzt. Dies ist auch so in Dok. 1039221 beschrieben:
"...Wenn keine Elterneigenschaft zurückgemeldet wird, bleibt eine zuvor in den Stammdaten erfasste Elterneigenschaft bestehen. Prüfen Sie in diesem Fall, ob für die ursprünglich erfasste Elterneigenschaft die notwendigen Nachweise vorliegen."
Soviel ist klar, ABER das war ein "Zufallstreffer". Ich möchte ausschließen, dass noch mehr Falscherfassungen existieren und gerne einen Abgleich erstellen für alle Mitarbeiter und klären ob mehr Abweichungen zwischen Rückmeldung und den bisher erfassten Daten für die "alten" Kinder für Zwecke des PV-Zuschlags existieren, die dann weiter durchgezogen werden.
Für die "jungen" Kinder und den PV-Abschlag habe ich dies über den Excel-Export unter Mitarbeiter/Kinderdaten übergreifend ändern gemacht.
Für die Elterneigenschaft (PV-Zuschlag) bin ich leider ratlos, wie der Abgleich erfolgen kann (Datenanalyse etc.). Hat jemand eine Idee?
Hallo,
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