Hallo DATEV,
ich gebe ein großes Mandat an einen neuen Berater ab, der mit einem Fremdsystem arbeitet. Er möchte nun, dass ich mit der letzten Abrechnung eine unterjährige Lohnsteuerbescheinigung abgebe, damit er die Vorträge nicht machen muss (würde er sonst dem Mandanten in Rechnung stellen, was wir nicht wollen). Laut FAQ ELSTER greift bei einem unterjährigen Systemwechsel der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so dass eine unterjährige Lohnsteuerbescheinigung abgegeben werden kann und darf.
Wie kann ich das in LODAS umsetzen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
mit freundlichen Grüßen
M_H
Hallo MH,
sämtliche Mitarbeiter zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung abmelden (Austrittsdatum) und bei der BG Störungsfall Systemwechsel melden,
damit werden die Lohnsteuerbescheinigungen, die SV-Meldungen und der Teilentgeltnachweis für die BG erstellt.
Gruß
AK
Hallo AK,
danke für die Antwort. Damit werden aber keine 36'er DEÜV-Meldungen sondern fälschlicher Weise 30'er Meldungen erstellt. Denke das ist nicht in Ordnung. Ein BG-Teil-Nachweis erhält man auch mit einer UV6-Meldung, insofern ist das nicht das Problem.
Noch einmal die Frage an die DATEV: ist es möglich eine unterjährige Lohnsteuerbescheinigung zu generieren?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M_H
@M_H schrieb:
Noch einmal die Frage an die DATEV: ist es möglich eine unterjährige Lohnsteuerbescheinigung zu generieren?
Ich bin zwar nicht die DATEV - aber eine LSt-Bescheinigung erhalten Sie bei DATEV nur mit Eingabe eines Austrittsdatums (und dann 30er Abmeldungen, wie Sie schon selber schrieben).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo MH
bis jetzt gab es keine Probleme, wenn man eine 30er Meldung anstatt einer 36er Meldung abgegeben hat. Den Krankenkassen war es nur wichtig, dass die Kombination passt 30/10 bzw. 36/ 13..
Gruß
AK
Vielen Dank für die Nachricht und schöne Grüße
M_H