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Abfindung nach DBA, SV-frei

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letzte Antwort am 16.12.2021 08:06:47 von Verena_Heinlein
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timsteffen
Beginner
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Guten Tag zusammen,

 

wir haben einen Mitarbeiter, der in Russland tätig ist und nach DBA abgerechnet wird. Dieser soll nun eine Abfindung erhalten. 

 

Diese soll steuerlich nach DBA und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden. Wenn wir nun aber die Stammlohnart 208 wählen und im Reiter "Steuer/SV/UV" die 25 Bezüge nach doppel. bst. abkommen, einmal. Entgelt auswählen, dann bekommen wir die Info, dass dies nicht zugelassen sei.

 

Nun die Frage: Was können wir tun, dass die korrekte Abrechnung und gleichzeitig korrekte Ausweisung auf der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht?

 

Vielen Dank,

 

Tim Steffen

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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133 Mal angesehen

Hallo Herr Steffen,


richtig, die Steuer- und SV-Behandlung der Stammlohnart 208 - Abfindung kann nicht verändert werden. Nur wenn die Lohnart mit den in LODAS vorbelegten Einstellungen abgerechnet wird, kann der Ausweis der Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung richtig durchgeführt werden.


Wenn die Abfindung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen abzurechnen ist und als Einmalzahlung behandelt werden soll, können Sie die Stammlohnart 203 mit der Steuer- und SV-Behandlung 25 - Bezüge n. Doppelbest.abk., einmal. Entgelt verwenden.


Bitte stimmen Sie sich mit dem Finanzamt ab, welches Vorgehen in Ihrem Fall richtig ist. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.12.2021 08:06:47 von Verena_Heinlein
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