Hallo zusammen,
wir haben einen ehem. MA. der zum 31.12.2022 ausgeschieden ist.
Nun (im April 2023) soll er eine Abfindung erhalten.
Ich würde eine Nachberechnung mit der LOA 208 auf Dezember 2022 machen.
Muss sonst noch was beachtet werden? Wird der MA mit den damals gültigen Lohnsteuerwerten abgerechnet?
Danke
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bitte auch 2.4 Voraussichtlichen Jahresverdienst ermitteln beachten.
Versteuert wird die Abfindung in diesem Jahr.
3.10.2 Zahlung nach Austritt über Nachberechnung im vorherigen Kalenderjahr
Für die Anmeldung zum 1.4.23 musst du also vorher klären, ob aktuell eine Beschäftigung vorhanden ist oder nicht. In dem Zusammenhang sollte auch der Jahresverdienst erfragt werden, damit die Steuerberechnung passt. Will der MA nichts sagen -> StKl. 6.
Oder du nimmst gleich Steuerklasse 6.
Ob du es jetzt mit einer Nachberechnung im Dezember machst oder in der April-Abrechnung ist eigentlich nur eine optische Sache. Persönlich würde ich den April vorziehen oder was der AG will.