Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe von Experten. Mit einem Mitarbeiter wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter eine einmalige Sozialabfindung nach §§ 9,10 Kündigungsschutzgesetz in Höhe von .... € brutto erhält.
Jetzt bin ich mir nur nicht sicher, wie ich das in der Lohnabrechnung abrechnen muss.
Könnte mir bitte jemand sagen ob es so korrekt wäre:
Liebe Grüße
Linda Cavallini
Hallo Frau Cavallini,
hierfür gibt es eine extra Stammlohnart mit Abfindung, die steuerpflichtig und sv-frei ist.
Die Nummer habe ich grad nicht zur Hand.
Gruß
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort. Bei den Stammlohnarten hab ich leider keine gefunden. Normalerweise müsste die Abfindung doch steuerpflichtig ab sozialversicherungsfrei sein. Bei dem Stammlohnarten habe ich eben nur die Einmalzahlung gefunden.
Gruß
Grundsätzlich müssen Sie erst einmal klären, wie die Abfindung zu versteuern ist. Dazu und welche Stammlohnarten Sie verwenden können, gibt es ein Datevdokument:
Abfindung (Beispiele für LODAS)
Hallo Frau Cavallini,
Sie suchen die Lohnart 208
Herzliche Grüße
Anne Koch