abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abfindung + Urlaubsabgeltung im Folgemonat

1
letzte Antwort am 13.10.2022 08:59:36 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MHaas1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
293 Mal angesehen

Hallo,

 

wir erstellen die Gehaltsabrechnung für einen Mandanten relativ früh (bis zum 15. des Monats), so

auch im September. Nach der Abrechnung ist ein Vergleich eingegangen, so dass der Mitarbeiter

noch eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes und darüber hinaus auch noch eine

Urlaubsabgeltung erhält. Die Abrechnung erfolgt jetzt im Oktober. Muss ich hier den Mitarbeiter in ElStAM

neu anmelden oder kann ich in diesem Fall eine Nachberechnung auf September vornehmen (also Korrektur der bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigung September), da die Auszahlung ja theoretisch auch noch im September möglich gewesen wäre. 

Und wie verhält es sich mit der Urlaubsabgeltung ?

 

Der Mitarbeiter ist übrigens seit mehreren Monaten wegen Krankheit aus der Lohnfortzahlung.

 

Danke für einen Hinweis im Voraus.

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
271 Mal angesehen

Hallo,


in welchem Abrechnungsmonat soll die Abfindung denn abgerechnet werden? 


Erfolgt die Abrechnung im September, können Sie mit der Oktober-Abrechnung eine Nachberechnung durchführen.


Erhält der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die Abfindung, muss er für ELStAM neu angemeldet und nach der Abrechnung wieder abgemeldet werden. Hier wird unter anderem festgelegt, ob der Arbeitgeber der Hauptarbeitgeber ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument 1070395 - Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 13.10.2022 08:59:36 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage