Hallo,
wir erstellen die Gehaltsabrechnung für einen Mandanten relativ früh (bis zum 15. des Monats), so
auch im September. Nach der Abrechnung ist ein Vergleich eingegangen, so dass der Mitarbeiter
noch eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes und darüber hinaus auch noch eine
Urlaubsabgeltung erhält. Die Abrechnung erfolgt jetzt im Oktober. Muss ich hier den Mitarbeiter in ElStAM
neu anmelden oder kann ich in diesem Fall eine Nachberechnung auf September vornehmen (also Korrektur der bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigung September), da die Auszahlung ja theoretisch auch noch im September möglich gewesen wäre.
Und wie verhält es sich mit der Urlaubsabgeltung ?
Der Mitarbeiter ist übrigens seit mehreren Monaten wegen Krankheit aus der Lohnfortzahlung.
Danke für einen Hinweis im Voraus.
VG
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Hallo,
in welchem Abrechnungsmonat soll die Abfindung denn abgerechnet werden?
Erfolgt die Abrechnung im September, können Sie mit der Oktober-Abrechnung eine Nachberechnung durchführen.
Erhält der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die Abfindung, muss er für ELStAM neu angemeldet und nach der Abrechnung wieder abgemeldet werden. Hier wird unter anderem festgelegt, ob der Arbeitgeber der Hauptarbeitgeber ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument 1070395 - Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS.