Liebe Alle,
ist es möglich, eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages sofort auszuzahlen, also nicht erst im letzten Monat vor Beschäftigungsende? Ich frage mich, was es ggf. für die Versteuerung der Abfindung bedeuten würde (evtl. Fünftel-Regelung!); hätte es steuerliche Auswirkungen, wenn die Abfindung also während der Beschäftigung gezahlt wird? Was wäre zu beachten?
Vielen Dank für Hilfe!!
Hallo,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen nicht geben. Aber vielleicht kann jemand aus der Community weiterhelfen?
Lohn und Gehalt führt eine Günstigerprüfung durch, d.h. dass bei der Berechnung von mehrjährigen Bezügen und Abfindungen eine Vergleichsrechnung vorgenommen wird. Wenn diese ergibt, dass der Bezug als sonstiger Bezug günstiger für den Arbeitnehmer ist, dann wird die Abfindung als sonstiger Bezug abgerechnet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 9221122 – Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis .
Hallo,
den Auszahlungszeitpunkt einer Abfindung können die Parteien im Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen regeln; denkbar ist auch eine sofortige Auszahlung (vgl. auch Fälligkeit der Abfindung).
Beste Grüße!
Herzlichen Dank!! Sehr hilfreicher Link!