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Abfindung: Auszahlung vor Vertragsende

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letzte Antwort am 04.03.2022 11:09:01 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 4
332 Mal angesehen

Liebe Alle, 

 

ist es möglich, eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages sofort auszuzahlen, also nicht erst im letzten Monat vor Beschäftigungsende? Ich frage mich, was es ggf. für die Versteuerung der Abfindung bedeuten würde (evtl. Fünftel-Regelung!); hätte es steuerliche Auswirkungen, wenn die Abfindung also während der Beschäftigung gezahlt wird? Was wäre zu beachten? 

 

Vielen Dank für Hilfe!! 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
295 Mal angesehen

Hallo,


eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen nicht geben. Aber vielleicht kann jemand aus der Community weiterhelfen?


Lohn und Gehalt führt eine Günstigerprüfung durch, d.h. dass bei der Berechnung von mehrjährigen Bezügen und Abfindungen eine Vergleichsrechnung vorgenommen wird. Wenn diese ergibt, dass der Bezug als sonstiger Bezug günstiger für den Arbeitnehmer ist, dann wird die Abfindung als sonstiger Bezug abgerechnet.


Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 9221122 – Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis .

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
276 Mal angesehen

Hallo,

 

den Auszahlungszeitpunkt einer Abfindung können die Parteien im Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen regeln; denkbar ist auch eine sofortige Auszahlung (vgl. auch Fälligkeit der Abfindung).

 

Beste Grüße!

floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
267 Mal angesehen

Herzlichen Dank!! Sehr hilfreicher Link!

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letzte Antwort am 04.03.2022 11:09:01 von floreana
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