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AG Zuschuss Altersvorsorge

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letzte Antwort am 02.12.2021 12:33:10 von brasegmbh
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CLAUDIA3
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Hallo miteinander,

 

die MA der Firma bekommen schon immer einen AG-Zuschuss von 31.00 Euro zu ihrer Altersvorsorge. Ab Jan ist man ja verpflichtet einen 15 % AG-Zuschuss zu bezahlen.

 

Hat mir jm einen Tipp, ob ich den bisherigen Zuschuss um die 15% reduzieren darf und diesen Betrag dann als AG-Pflichtzuschuss ausweisen darf? 

 

Oder ist  der AG dazu verpflichtet den 15% Pflichtzuschuss zusätzlich zu zahlen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

 

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Claudia3,

 

hier hilft nur ein Blick in die getroffene Vereinbarung. Enthält dies eine Anrechnungsklausel?

 

Nach meiner Erfahrung ist eine solche Klausel jedoch selten anzutreffen, so dass der Pflichtzuschuss (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzung) regelmäßig zu gewähren ist.

 

Beste Grüße!

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brasegmbh
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Zu dieser Frage haben wir uns bereits vor einigen Monaten anwaltlich und durch die Versicherung beraten lassen. Beide waren der Meinung, dass der Zuschuss nicht zusätzlich gewährt werden muss. Sicherheitshalber sollten wir aber eine Betriebliche Mitteilung bzw. einen Aushang darüber machen, um im Klagefall nachweisen zu können, dass die Mitarbeiter darüber unterrichtet wurden.

 

In diesem Zusammenhang treibt mich aber gerade eine andere Frage um. Auch wir zahlen seit vielen Jahren einen Zuschuss zur BAV von 50 Euro. Die Arbeitnehmerbeiträge variieren aber. Nun stehe ich vor der Frage, wie ich das im Lohn und Gehalt erfasse, da es sich ja nicht um einen festen Prozentsatz, sondern um einen festen Betrag handelt? 

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CLAUDIA3
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

danke für deine Antwort.

 

Ich habe mir überlegt, dass ich den Betrag von 15% beim AG-Zuschuss abziehe.

Diese 15 % werden ja beim Mandanten erfasst und auf der Abrechnung gesondert aufgeführt. Man könnte ja dann beim AN den AG-Anteil um die 15 % kürzen. 

 

Was denkst du darüber?

 

Viele Grüße

 

Claudia

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brasegmbh
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Claudia,

 

im Moment befürchte ich, dass es keine andere Lösung gibt. 

 

Da bei uns die Mitarbeiter sehr unterschiedlich unterwegs sind, was den Gesamtbeitrag zur BAV angeht, heißt das nur leider bei 130 Kollegen individuell rechnen. Das hätte ich mir natürlich gerne erspart.

 

Viele Grüße

Kai

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letzte Antwort am 02.12.2021 12:33:10 von brasegmbh
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