Hallo Zusammen,
ich habe einen neuen Mitarbeiter mit einer Direktversicherung (Vertragsbeginn 10/2016) und einer Entgeltumwandlungsvereinbarung ab dem 01.05.2019. Meine Frage ist nun on, der Arbeitgeber nun verpflichtet ist den Zuschuss in Höhe von 15 % zu leisten oder erst am 2022 verpflichtet ist, da es ein Altvertrag ist.
Leider habe ich dazu keine eindeutige Aussage gefunden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ja, ist er. Für den AG-Zuschuss ist entscheidend, wann die Entgeltumwandlungsvereinbarung abgeschlossen wurde, nicht wann der Vertrag an sich zustande gekommen ist.
BGMirko Haas
Hallo,
wir hatten dies schon hier Neueintritt AN mit altem BAV Vertrag diskutiert und waren geteilter Meinung. Ich tendiere bei Neueinstellung und Übernahme eines bestehenden Vertrages mit Entgeltumwandlung zu keiner Pflicht für den AG-Anteil.
Ist es tatsächlich ein ganz neue Entgeltumwandlungsvereinbarung oder die Übernahme eines bestehenden Vertrages (mit Entgeltumwandlung) bei Neueinstellung?
Cheers,
Andre Petzke
Vielen Dank diese Diskussion hatte ich nicht gefunden.