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AG-Anteil zu BAV Dachdeckergewerbe

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letzte Antwort am 27.11.2022 09:24:15 von 0815-02
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0815-02
Aufsteiger
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Guten Tag, ich habe ein Frage zu der BAV, der AG-Beitrag zur Finanzierung der Altersvorsorge, welcher von der SOKA-Dach mit dem 13. Monatseinkommen mitgeteilt wird, wird mit der November-Abrechnung auf der Gehaltsabrechnung mit Lohnart #4710 abgerechnet.

Ist es richtig, dass dieser Betrag im Netto-Abzug nicht wieder abgezogen wird?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,


ja, das ist richtig.


Mit der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), die seit dem 01.07.2013 verpflichtend ist, gab es Änderungen vor allem beim Ausweis der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).


Demnach wird die Arbeitgeberleistung zur bAV nicht mehr zum Gesamtbrutto gezählt und es erfolgt auch kein Netto-Abzug mehr.


Diese und weitere Informationen zur EBV finden Sie in unserem Dokument 1021573 – Entgeltbescheinigungsverordnung.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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0815-02
Aufsteiger
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Vielen Dank für Ihre freundliche Unterstützung

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letzte Antwort am 27.11.2022 09:24:15 von 0815-02
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