Liebe Community,
ich gebe zum 01.10.2022 einen Mandanten von LODAS zu Lohn & Gehalt ab, rechne also jetzt letztmalig den September 2022.
Falls noch AUs von Mitarbeitern nach der 09.2022-Abrechnung eingereicht werden, kann ich diese, auch ohne den September noch einmal wiederholt abzurechnen, über das System zur Erstattung an die Krankenkassen senden oder geht das dann nur über sv-net?
Ich kann wohl nur bis 30.09. und der neue Steuerberater erst AUs ab 01.10.2022 zur Erstattung bringen, korrekt?
Vielen Dank.
Torsten Kalb
Hallo Herr Kalb,
mir ist nichts anderes bekannt. Wir machen das dann immer so, dass wir die Abgabe des Mandates erst nach Ultimo machen., damit eben noch die Möglichkeit der Wiederholungsabrechnung gegeben ist. Der Mandant wird dann aufgefordert, die AU's bis Ende des Monats einzureichen, erst danach wird dann noch einmal eine WH gefahren mit Grund Systemwechsel, anschließend eine Mandanten-DVD und dann weg. Sollte danach noch eine AU eintrudeln, ist das m.E. Sache des neuen Beraters, mit SV-Net, da bei uns der Deckel drauf ist.
Grüße
M_H