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AAG Anträge bei Stundenlöhner

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letzte Antwort am 23.08.2024 10:31:48 von Christopher_Fürther
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OlafB
Einsteiger
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Hallo,

 

folgendes Beispiel:

 

wir rechnen einen Minijobbler ab, der keine festen Arbeitszeiten pro Woche hat. Er wird zumeist nach benötigtem Kundenaufkommen eingesetzt. Geschlüsselt ist er als Gehaltsempfänger mit dem Maximum (538,- € aktuell).

 

Wie geben wir die individuelle Arbeitszeit in diesem Fall richtig ein (wenn er demnach keine hat), damit die AAG Anträge im Krankheitsfall auch richtig berechnet werden?

 

Zum Beispiel wäre dieser an einem Samstag mit 6 Stunden eingeplant gewesen, war jedoch leider erkrankt. Unser erster Versuch gar keine individuelle Arbeitszeit einzusetzen, schlug demnach fehl. Es wurde im AAG Antrag nun nur eine Stunde für den AAG zugrunde gelegt. 

jena
Erfahrener
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Auf h-Lohn umstellen, via Bewegungsdaten 6h mit Lohnart 145 „Entgeltfortzahlung h-Lohn“ erfassen und - 6h mit Lohnart 101 h-Lohn.

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OlafB
Einsteiger
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In den Bewegungsdaten hatten wir 6h mit entsprechender Lohnart erfasst. Trotzdem erfolgte das Ergebnis wie beschrieben.

 

Wenn wir zusätzlich noch 6h mit Lohnart 101 erfassen, steht dies im Konflikt mit der Gehaltsangabe von 538,- € insgesamt. 

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rschoepe
Experte
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@OlafB  schrieb:

Wenn wir zusätzlich noch 6h mit Lohnart 101 erfassen, steht dies im Konflikt mit der Gehaltsangabe von 538,- € insgesamt. 


Nein, du erfasst

6 Std. LA 145

-6 Std. LA 101

so dass die Beträge sich aufheben.

Die Lohnart für das Gehalt musst du auf "keine Erstattung" umschlüsseln (ggf. braucht er dann eine Lohnart nur für sich), damit es für den AAG-Antrag nur die 6 Stunden 145 nimmt.

 

Alternativ kannst du vorher noch probieren, ob es den Antrag richtig ausfüllt, wenn du die 6 Stunden mit BS 78 (Krankheitsstunden) erfasst.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

prüfen Sie zuerst, wie die Teilmonatsberechnung im Mandanten eingestellt ist.
(Sie finden diese unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/ Feste Arbeitszeit)


Wenn Sie hier mit Arbeitstagen arbeiten, können Sie auf Personalebene bei dem Mitarbeiter die Soll-Arbeitszeit für die entsprechende Kalenderwoche hinterlegen.


Alternativ greift auch die von @jena vorgeschlagene Variante.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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OlafB
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Guten Morgen Frau Friedrich,

 

und wenn wir uns den Aufwand ersparen wollen, für jeden Monat die Soll-Arbeitszeit zu hinterlegen? Denn auch die ist nicht immer einfach zu ermitteln. 

 

Wie würden Sie uns dann empfehlen, vorzugehen?

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OlafB
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

diese Lösung funktioniert dann aber nicht, wenn wir bisher monatlich Minijob Gehalt 538,- € abgerechnet haben, oder?

 

Denn dann erfolgt die Meldung das keine Schlüsselung auf Stundenlohn hinterlegt ist wenn wir:

 

- 6h Stunden Krankheit und:

 

- abzgl. 6h Stunden hinterlegen

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OlafB
Einsteiger
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Irgendwas machen wir bzgl. Ihrer Hilfestellung falsch. Wir sind wie folgt vorgegangen:

 

- Gehalt Minijob steht weiterhin mit 538,- €

 

- Wir gaben jetzt 6h BS78 (Krankheitsstunden) ein. 

 

Die Meldung, das die regelmäßige Arbeitszeit fehlt, kommt immer noch als Fehler. 

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fraua
Aufsteiger
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Hallo,

ich gehe hier in Lodas so vor:

Mein Minijobber arbeitet z.B. immer durchschnittlich Do+FR je 5 h, bis er auf die 538,00 € kommt, hier gebe ich in dem Reiter"Arbeitszeiten" "regelmäßige AZ" diese 2 Tage ein. Ihr Minijobber müsste ja auch iwie geplant sein zum arbeiten, so also z.B. immer am SA 7 oder 8 h hinterlegen oder ähnliches, damit man eben auch ungefähr auf die 538,00 (je nach Std.lohn) kommt. 

 

Wird er jetzt krank, muss ich leider "manuell"  bei Soll-Arbeitszeit z.B. eingeben KW 34 Sa 6 h (so wie er bei Ihnen geplant war). Dann kommt auch der richtige AAG-Antrag für die Krankstunden. Dann, falls gesund wieder ab KW z.B. 32 die Tage Do+Fr mit 5 h bei Soll-AZ hinterlegen und bis zur nächsten Krankheit belassen. 

 

Hoffe, ich konnte es verständlich erklären. 

 

Viele Grüße

 

 

 

 

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OlafB
Einsteiger
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Nein, das ist leider in unserem Fall nicht so. 

 

Er arbeitet in der Woche mal so und mal so. Nie an festen Tagen. Von daher ist die Vorgehensweise mit Soll Arbeitszeit für uns nicht umsetzbar. 

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fraua
Aufsteiger
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Ok, ich denke halt irgendeine "voraussichtliche" Arbeitszeit wird man hinterlegen müssen.

Was wäre denn, wenn Sie den Reiter "Monatliche AZ" füllen? Haben Sie dies mal getestet?

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OlafB
Einsteiger
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Wir haben uns nun für einen anderen Schritt entschieden und doch der Vereinfachung wegen, eine regelmäßige Arbeitszeit hinterlegt.

 

Bei Erstellung einer neuen Probeabrechnung, werden die bisher erstellten AAG Anträge jedoch nicht neu automatisch aufbereitet. Obwohl dies passieren müsste, denn rückwirkend wurden Stammdaten geändert. 

 

Auch bei einer direkt angewählten Nachberechnung erfolgt keine neue Aufbereitung der AAG Anträge. Es erscheint nicht mal ein Fehlerprotokoll, nur die reine Abrechnung ohne Erstattungsanträge.

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 14
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nochmal zum prüfen vllt.:

 

1. Haben Sie auch bei Soll-AZ die KW mit dem Samstag eingegeben?

2. Ich arbeite leider nicht mit Ihrer LA,  sondern rechne die Gesamtstunden der Minijobber über einen Festbetrag mit LA 855 (Aushilfslohn fest) ab. Vllt mal hiermit eine Probeabrechnung machen,ob dann ein AAG erscheint?

3. Ansonsten mal die Fehlzeit rauslöschen u nochmal neu eingeben, auch das hilft manchmal, wenn man Änderungen vorgenommen hat. 

4. Ist bei Ihrer LA in den MDT unter dem Reiter Steuer/SV/UV auch die "Art der Erstattung" richtig hinterlegt?

 

Ansonsten weiss ich leider auch nicht weiter ...

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@OlafB  schrieb:

Wir haben uns nun für einen anderen Schritt entschieden und doch der Vereinfachung wegen, eine regelmäßige Arbeitszeit hinterlegt.

 

Bei Erstellung einer neuen Probeabrechnung, werden die bisher erstellten AAG Anträge jedoch nicht neu automatisch aufbereitet. Obwohl dies passieren müsste, denn rückwirkend wurden Stammdaten geändert. 

 

Auch bei einer direkt angewählten Nachberechnung erfolgt keine neue Aufbereitung der AAG Anträge. Es erscheint nicht mal ein Fehlerprotokoll, nur die reine Abrechnung ohne Erstattungsanträge.


Hallo @OlafB,

 

bei Korrekturen von Angaben, die keine Änderung am Erstattungszeitraum oder Erstattungsbetrag ergeben, werden die Erstattungsanträge nicht storniert und neu erstellt.
Dies kann zum Beispiel bei der Anpassung der Arbeitszeit auftreten.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.08.2024 10:31:48 von Christopher_Fürther
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