Hallo Community und DATEV,
habe folgendes Problem:
Vollzeit-MA ist in Spanien eingesetzt, KV ist die Knappschaft (geschlüsselt als KV mit Umlage - für SV-pflichtige MA). Wenn ich aber nun die Knappschaft als Krankenkasse eingebe will das Programm immer eine abweichende Krankenkasse haben. Gebe hier in das Feld dann wieder die Knappschaft ein, will das Programm auch das nicht.
Liebe DATEV ... welche Krankenkassennummer gilt denn jetzt für die Knappschaft: 98000001 oder 98000006 ? Kann es sein dass hier der Hase im Pfeffer liegt? Es gab einmal die 98000001 für sv-pflichtige MA, die ist aber wohl nicht mehr existent?
Oder kann ich einfach die Hinweise ignorieren?
Ich erbitte schnelle Hilfe weil der MA bereits im Flieger sitzt ..
Vielen Dank
M_H
Antrag ist erstellt und wird verarbeitet. Also einfach den Hinweis ignorieren, betrifft wohl nur Minijobber. Wäre nett wenn die DATEV den Hinweis entsprechend konkretisieren würde.
Ab 01.01.2022 werden im Übrigen keine Meldungen mit der alten Betriebsnummer 98000001 mehr verarbeitet. Altfälle müssen umgemeldet werden (s. Anlage).
M_H
Hallo M_H,
vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Gerne nehme ich Ihre Anregung, den Fehlerhinweis anzupassen mit auf.
Hallo M_H,
mit dem Jahreswechsel-Update 11.8 wird nur noch ein Hinweis ausgegeben, wenn es sich um die Bundesknappschaft mit der Kennung "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte" handelt. Nur in diesem Fall ist eine abweichende Krankenkasse zu erfassen.
Guten Morgen Frau Frohmeier,
gerne hänge ich mich hier mit ziemlich gleichem Problem an.
Wenn ein geringfügig Beschäftigter ebenfalls gesetzlich bei der Knappschaft versichert ist, wird bei Eingabe der BUN als abweichende Krankenkasse leider kein elektronischer Antrag generiert und läuft mit einer Fehlernummer und folgendem Text auf:
Fehler #LN24614
Als abweichende Empfängerkrankenkasse kann nicht die Knappschaft mit der Betriebsnummer 98000006 eingetragen werden.
Zuvor habe ich die Bundesknappschaft 98000006 mit neuer Gültigkeit zweimal angelegt, einmal als "gesetzliche" und einmal mit dem Häkchen "empfängt Beiträge ausschließlich für geringfügig Beschäftigte", so wie es in der Hilfe beschrieben stand.
Wird es dazu noch ein Service-Release geben?
Gruß,
Daniela Rümenapp