Hallo zusammen,
wird der 50 %ige Ausfall eigentlich nach den Stunden oder der Diff Soll/Istentgelt ermittelt.
Ich habe nämlich bei den Gehaltsempfängern die Tarifstunden monatl. hinterlegt.
Eigentlich hat der Betrieb 50 % Ausfall.
Das wären ja z. B. bei 176 Std. 88 Std. Die Firma geht aber von einer Arbeitszeit von wöchentlich
40 Std. aus dann sind das ja nur 80 Std. Da würde ja dann was fehlen.
Wenn ich allerdings Soll mit Istentgelt vergleiche, dann nicht
Vielleicht gibt es ja auch noch bis jetzt gar keine Aussage darüber. Kann nirgendwo was finden!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der
"Weisung 202005010 vom 28.05.2020 – Erhöhung des
Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat,
Öffnung Hinzuverdienstmöglichkeit für alle Berufe,
Weiterbildung während Kurzarbeit"
sind viele Antworten zu finden.
Das Kurzarbeitergeld wird befristet bis 31.12.2020
• für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die
Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen, ab dem vierten Monat des
Bezugs von Kurzarbeitergeld auf 77 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf
87 Prozent
• für die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem vierten Bezugsmonat
auf 70 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 Prozent
der Nettoentgeltdifferenz erhöht, wenn die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt im
jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50 Prozent beträgt.
Direkter Link zur Weisung:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202005010_ba146517.pdf
Alle Weisungen:
Vielen Dank für die Info.
Hatte auch etwas im BMAS gefunden
Hat mich aber noch mehr verwirrt.
dort steht
Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit 50 Prozent oder weniger ihrer bisherigen
Stundenzahl arbeiten, wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat- gerechnet ab März 2020
-auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) angehoben.
????????? wie soll man das denn verstehen
Gemeint ist doch dasselbe.
Wenn man 50% oder weniger der Sollstunden arbeitet, erhält man auch 50% oder weniger Lohn.
Soll - Ist ist dann also auch max. bei dem halben Soll -> höherer Kug-Satz ab 4./7. Monat.
Oder was genau verstehst du nicht?
Hallo Pogo,
beziehe dich mal auf mein Beispiel und sage mir ja ist möglich oder nein nicht.
Stehe momentan etwas neben mir dabei
@ClaraE schrieb:
Das wären ja z. B. bei 176 Std. 88 Std. Die Firma geht aber von einer Arbeitszeit von wöchentlich
40 Std. aus dann sind das ja nur 80 Std. Da würde ja dann was fehlen.
Das verstehe ich nicht. Der Monat Juni 2020 (erster Monat, der frühestens das erhöhte KUG möglich macht) hat 22 Arbeitstage (Mo-Fr.). Dann sind dies bei 40 Stunden pro Woche = 8 Stunden pro Tag doch genau die 176 Stunden (22x8).
Ja, ist theoretisch möglich.
Aber...
Nein, es ist in deinem Beispiel nicht möglich.
Knackpunkt ist der eine oder die beiden Feiertage, die das erreichen der 50% Soll/Ist-Differenz bei genau 50% Kurzarbeit verhindern.
176 Sollstunden im Juni
88 Stunden Arbeit
80/84 Stunden Kug
8/4 Stunden Feiertagsentgelt i.H.v. Kug
Durch die 8 oder 4 Stunden Feiertagsentgelt i.H.v. Kug erhöht sich das Ist auf über 50% des Soll.
Das sollte z.B. im Kug-Antrag vom Mai auf der Abrechnungsliste erkennbar sein, wenn es da auch 50% Ausfall gab.
Man soll ja die Spalten 4 und 5 für die 50% heranziehen.