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§56 IfSG bei Geschäftsschließung

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letzte Antwort am 27.04.2020 09:41:24 von witte
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katjaladegan
Beginner
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Hallo alle zusammen,

 

gibt es in Lodas eine Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung nach §56 IfSG wegen angeordneter Betriebsschließung zu stellen, wenn der Kug-Antrag abgelehnt wurde, weil der Mandant versäumt hat, die Anzeige zu machen?

 

Seid dem neuesten Update ist es nur für die Quarantäne der MA und wegen der Betreuung von Kindern möglich. M.E Es sollte es auch die Möglichkeit für die Betriebsschließungen geben, oder vertue ich mich hier?

 

Und die Höhe wäre ja die in Höhe des Kug´s, oder?

 

Über eine schnelle Rückmeldung wäre ich dankbar.

 

MfG Katja

björn
Experte
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Hallo Katja,

 

bei den bisherigen generellen Schließungen durch die Behörden wurde mittlerweile in mehreren Seminaren darauf hingewiesen, dass diese Fälle nicht unter das IFSG fallen.

 

Gruß

Björn

katjaladegan
Beginner
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Hallo Björn,

 

gibt es irgendwo dazu eine genaue Stellungnahme, dass ich es dem Mandanten darlegen kann? Einen Verweis auf behördlichen Internetseiten oder der gleichen?

 

In den Seminaren, bei denen ich teilgenommen habe, kann ich mich nicht daran erinnern, dass so etwas gesagt wurde.

 

MfG Katja

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swenzel
Einsteiger
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Bei der Regierung von Oberfranken findet man Informationen und auch einen Antrag mit Merkblatt, welche Voraussetzungen vorliegen und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

 

 

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/gesundheit_verbraucherschutz/gesundheit/infektionskrankheiten.php#entschaedigung

 

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/service/download/formulare/gesundheit_verbraucherschutz/gesundheit.php

 

 

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björn
Experte
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Beim Seminar vom DSTVBW zum Thema Infektionsschutzgesetz hieß es wie folgt:

 

"Wenn der AG die AN aus Gründen die in der seiner betrieblichen Sphäre liegen nicht beschäftigen kann (Betriebsrisikolehre §615 Satz 3 BGB), dann muss der AG weiterhin Entgeltfortzahlung leisten."

Dazu gehören folgende Punkte:

1. Betriebsschließung aufgrund eines Corona-Verdachts

2. Einstellung des Geschäftsbetriebs wegen behördlicher Anordnung (z.B. Hotelgewerbe)

3. Wegen Versorgungsengpässen (z.B. Automobilindustrie)

 

Die Unterlagen dazu kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

 

Gruß

Björn

 

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katjaladegan
Beginner
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Hallo Björn,

 

danke für die Info.

 

Was ist in NRW? Oder gilt dies für ganz Deutschland?

 

MfG Katja

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björn
Experte
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Das muss in ganz Deutschland gelten, da das Seminar nicht für ein Bundesland gilt. Schließlich haben an dem Seminar auch noch die LSWB Akademie und der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. mitgewirkt.

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Gelöschter Nutzer
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Das IfSG ist ein Bundesgesetz

 

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

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witte
Aufsteiger
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Hallo,

in NRW ist der LWL zuständig:

https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/

Dort sind auch Anträge sowohl für AN als auch für AG.

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letzte Antwort am 27.04.2020 09:41:24 von witte
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