abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

450 euro Kraft abmelden

2
letzte Antwort am 21.06.2021 11:32:23 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Theo1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
212 Mal angesehen

Hallo,  ich habe eine Frage: Wir hatten eine ger. Beschäftigte. Diese hat zum letzten Mal im Dezember 2020 gearbeitet.  Da ab Januar KUG eingeführt wurde konnte sie auch nicht mehr arbeiten.  Wir wussten nicht,  ob wir sie doch noch mal kurzfristig brauchen,  deshalb wurde sie nicht gleich abgemeldet. 

Meine Frage: Ich will sie jetzt abmelden, da sie nicht mehr kommt. Kann ich sie rückwirkend zum 31.12.2020 abmelden oder gibt das Probleme ? Oder ist es besser sie mit aktuellem Datum anzumelden, obwohl sie in 2021 noch nie gearbeitet hat?

 

taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
173 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

hat sie denn zwischen Jan-Mai denn wo anders gearbeitet?

Würde es davon abhängig machen. 

Spricht nichts dagegen sie zum 31.12.2020 abzumelden. 

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
122 Mal angesehen

Wenn keine Kündigung erfolgte, war die AN meinem Verständnis nach ohne Entgelt beschäftigt. Wenn der entsprechende Ausfallschlüssel erfasst worden wäre, wäre da nicht eigentlich eine 34er Abmeldung generiert worden?

0 Kudos
2
letzte Antwort am 21.06.2021 11:32:23 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage