Hallo, ich habe eine Frage: Wir hatten eine ger. Beschäftigte. Diese hat zum letzten Mal im Dezember 2020 gearbeitet. Da ab Januar KUG eingeführt wurde konnte sie auch nicht mehr arbeiten. Wir wussten nicht, ob wir sie doch noch mal kurzfristig brauchen, deshalb wurde sie nicht gleich abgemeldet.
Meine Frage: Ich will sie jetzt abmelden, da sie nicht mehr kommt. Kann ich sie rückwirkend zum 31.12.2020 abmelden oder gibt das Probleme ? Oder ist es besser sie mit aktuellem Datum anzumelden, obwohl sie in 2021 noch nie gearbeitet hat?
Guten Morgen,
hat sie denn zwischen Jan-Mai denn wo anders gearbeitet?
Würde es davon abhängig machen.
Spricht nichts dagegen sie zum 31.12.2020 abzumelden.
Wenn keine Kündigung erfolgte, war die AN meinem Verständnis nach ohne Entgelt beschäftigt. Wenn der entsprechende Ausfallschlüssel erfasst worden wäre, wäre da nicht eigentlich eine 34er Abmeldung generiert worden?