Hallo!
Wir sollen die KUG Abrechnung für einen Friseur machen.
Am 24.12. (Donnerstag) wäre der Salon nur bis 12 Uhr geöffnet gewesen.
Eine Mitarbeiterin arbeitet normal donnerstags immer ihre 4 Stunden am Nachmittag und wäre am 24.12. gar nicht im Salon erschienen.
Wie ist dieser Tag in Bezug auf KUG zu buchen?
Gleiches Problem bei einigen Mitarbeitern, die donnerstags den vollen Tag gearbeitet hätten.
Soll ich die festgelegten Stunden KUG buchen auch wenn es nur ein halber Tag war?
Hallo @Lohnbüro80 ,
ich bin zwar mittlerweile mehr bei LuG als bei Lodas unterwegs, aber die Problematik ist ja eigentlich die Gleiche.
Soweit ich es immer gelesen habe, wird beim KUG ja nur der tatsächliche Arbeitsausfall berücksichtigt. Das heißt, wenn jemand eh schon nicht gearbeitet hätte, kann es auch kein Kurzarbeitergeld geben, da ja kein Arbeitsausfall entsteht. Dann wird der entsprechende AN einfach so bezahlt, wie normal (oder auch nicht, wenn das so vereinbart ist).
Die AN, die gearbeitet hätten, bekommen dann KUG. Aber nur in Höhe des Arbeitsausfalls. Das wäre dann der halbe Tag, da sie die andere Hälfte als normalen Lohn bekommen und dort kein Arbeitsausfall entsteht.
MfG,
Dirk Schmakies
Vielen Dank!