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2 Betriebsstätten, getrennter Leistungsantrag

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letzte Antwort am 13.03.2024 14:47:06 von Alexandra_Friedrich
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KBerg1
Beginner
Offline Online
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Hallo Zusammen,

 

wir haben einen Mandanten und 2 Betriebsstätten mit jeweils einer separaten KUG-Nummer. Die beiden KUG-Nummern haben wir auch unter Mandantendaten erfasst und unter Personaldaten>Beschäftigung>die Betriebsstätte zugeordnet.

Nun haben wir erstmalig im Februar für beide Betriebsstätten KUG abgerechnet und mussten mit erschrecken feststellen, dass die Mitarbeiter beider Betriebsstätten auf einer Abrechnungsliste unter einer KUG-Nummer aufgelistet sind. Was natürlich für die Agentur falsch ist. Nach Recherche muss man zusätzlich unter Personaldaten>Kurzarbeit>die entsprechende KUG-Nummer den Mitarbeitern zuordnen.

 

Kann man nach erfolgter Abrechnung, eine neue KUG-Abrechnung nochmals erstellen lassen?

 

Vielen Dank für eine zielführende Antwort.

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
18 Mal angesehen

Hallo,


der Kug-Antrag kann korrigiert werden.


Eine der beiden KUG-Nummern sollte bei Ihnen als Haupt-KUG-Nummer gekennzeichnet sein.
Unter Personaldaten | Kurzarbeit muss im Feld "Abweichende Kug-Nr. mit Arbeitsausfallnr." nur ein Wert erfasst werden, wenn der Arbeitnehmer in einem Betriebsteil beschäftigt ist, für den die andere / weitere Kug-Nummer gilt.

 

Wiederholen Sie im Anschluss die Abrechnung und Sie erhalten einen korrigierten Kug-Antrag.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.03.2024 14:47:06 von Alexandra_Friedrich
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