Hallo Zusammen,
wir haben einen Mandanten und 2 Betriebsstätten mit jeweils einer separaten KUG-Nummer. Die beiden KUG-Nummern haben wir auch unter Mandantendaten erfasst und unter Personaldaten>Beschäftigung>die Betriebsstätte zugeordnet.
Nun haben wir erstmalig im Februar für beide Betriebsstätten KUG abgerechnet und mussten mit erschrecken feststellen, dass die Mitarbeiter beider Betriebsstätten auf einer Abrechnungsliste unter einer KUG-Nummer aufgelistet sind. Was natürlich für die Agentur falsch ist. Nach Recherche muss man zusätzlich unter Personaldaten>Kurzarbeit>die entsprechende KUG-Nummer den Mitarbeitern zuordnen.
Kann man nach erfolgter Abrechnung, eine neue KUG-Abrechnung nochmals erstellen lassen?
Vielen Dank für eine zielführende Antwort.
Hallo,
der Kug-Antrag kann korrigiert werden.
Eine der beiden KUG-Nummern sollte bei Ihnen als Haupt-KUG-Nummer gekennzeichnet sein.
Unter Personaldaten | Kurzarbeit muss im Feld "Abweichende Kug-Nr. mit Arbeitsausfallnr." nur ein Wert erfasst werden, wenn der Arbeitnehmer in einem Betriebsteil beschäftigt ist, für den die andere / weitere Kug-Nummer gilt.
Wiederholen Sie im Anschluss die Abrechnung und Sie erhalten einen korrigierten Kug-Antrag.