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§ 100 / Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016 ermitteln

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letzte Antwort am 01.03.2021 10:05:23 von Verena_Heinlein
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

in der Eingabemaske zur BAV kann unter "Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016" manuell eingetragen werden. Woher weiß ich diesen Betrag oder wie kann ich den Betrag ermitteln? 

Bei Arbeitnehmern, die erst nach 2016 angefangen haben, weiß der AG den Betrag gar nicht.

 

Vielen Dank

 

Laura Hundhausen

cro
Experte
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Zitat aus DATEV-Dok 1004619:

"Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die ab 01.01.2019 neu abgeschlossen werden, muss der Arbeitgeber 15%
des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die
Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart (§ 1a Abs. 1a und § 23
Abs. 2 BetrAVG). Für bereits vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt die
Regelung erst ab 01.01.2022 (§ 26a BetrAVG)."

 

Also für Verträge vor 2019 können die 15% bisher freiwillig hinterlegt werden. Für Lodas gibt es folgende Hilfe:  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1004820 

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eitorfgmbh
Einsteiger
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Das ist mir durchaus bewusst.

 

Mir geht es bei der beschriebenen Situation um die Prüfung des Förderbetrags, den der AG erhalten kann wenn der Verdienst unter 2.575 € liegt und in eine BAV einzahlt. 

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TN
Fachmann
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Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe:

Die Beträge müssten in den Policen stehen, auf den Abrechnungen, in den Lohnkonten (einschl. ZVK-Beiträge). Da häufig wenig Verständnis für Vorgänge der bAV beim Mandanten vorliegt, würden wir hier auch keine Beträge auf "Zuruf" erfassen, sondern immer den Unterlagen entnehmen.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hundhausen,


um diesen Betrag in Erfahrung zu bringen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Versicherung in Verbindung.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eitorfgmbh
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Guten Morgen Frau Schön,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist mir immer noch nicht alles ganz klar.

 

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei Neueinstellungen mit BAV-Verträgen ab 2017 die gezahlten Beträge aus 2016 erfragen, richtig?

 

Wie sieht es aus, wenn ein Vertrag erst nach 2016 abgeschlossen wurde? Welche Eingaben müssen dann auf der Registerkarte "Übergreifende Daten" erfasst werden?

 

Muss das Feld " Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016" zwingend ausgefüllt sein, wenn die Mitarbeiter nach 2016 angefangen haben?

 

Das Lexinform-Dokument ist hierzu leider nicht hilfreich.

 

Viele Grüße

Laura Hundhausen

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Hundhausen,


richtig, wenn die Beiträge nicht über LODAS abgerechnet wurden, ist die Eingabe der in 2016 geleisteten AG-Beiträge erforderlich, damit LODAS eine Vergleichsgröße für die Ermittlung des Förderbetrags hat.


Wurde der Vertrag nach 2016 abgeschlossen, sind keine Angaben im Feld "Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016" zu erfassen und das Kontrollkästchen "Automatisch ermittelter Jahresbeitrag AG-Zuschuss 2016 soll berücksichtigt werden" zu deaktivieren.


Handelt es sich um eine pauschalversteuerte Betriebliche Altersvorsorge ist das Kontrollkästchen "Mind. eine Beitragsleistung wurde vor 2018 nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert" zu aktivieren.


Alle weiteren Punkte sind "Kann"-Angaben und müssen nicht zwangsläufig hinterlegt werden.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.03.2021 10:05:23 von Verena_Heinlein
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