Hallo,
unser Unternehmen bietet nun das Leasing von Firmenrädern an.
Nun habe ich in den Dokumenten für LODAS gelesen, dass man Firmenräder in den Mandantendaten als Firmenwagen anlegen und den Mitarbeitern in den Personaldaten zuordnen soll.
Woher weiß das Programm nun, dass es nicht 1% berechnen soll, sondern 1/4 der Bemessungsgrundlage?
In der Probeabrechnung stellt sich nämlich heraus, dass mit 1% für Privatfahrten gerechnet wird, was ja falsch ist. Leider finde ich in den Dokumenten keinen Hinweis darauf, wie ich das regeln kann.
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
myview
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich vermute, dass Sie da nur 1/4 der UVP eintragen dürfen. Ich würde dann die UVP mit in die Fahrzeugbeschreibung aufnehmen.
In LuG sieht das so aus:
Hallo,
im Feld "Bruttolistenpreis" wird nur ein Viertel des BLP eingetragen. Wir tragen uns den vollen BLP immer als Hinweis in einem oberen Feld ein, z.B. beim Fahrzeugmodell: BLP = x EUR. Damit man die Beträge nachvollziehen kann.
Der restliche steuerfreie geldwerte Vorteil muss dann händisch unter "Entlohnung" eingetragen werden. Sodass man in Summe (steuerfrei und -pflichtig) wieder auf die 1% vom BLP kommt.
Grüße
Christina
Es geht aber um Lodas. 😉
Ich weiß, dass Fahrräder in Lohn und Gehalt gesondert erfasst werden. In Lodas gibt es diese Möglichkeit nicht, dafür hat Lodas die Lohn-ID. 🤣😂🤣
Schade eigentlich 😞
Wenn Sie ein 1/4 versteuern und verbeitragen wollen, handelt es sich um ein Pedelec mit > 25km/h nehme ich an.
Ansonsten hätten Sie ja steuerfreiheit seit dem 1.1.2019.
Meine Erläuterung bezieht sich auf Lodas. Falls hilfreich... 😉
Ich weiß, ich hatte es ja ähnlich als Antwort an myview geschrieben. Vermutet habe ich deshalb, weil ich selbst in der Regel nicht mit Lodas arbeite und deshalb die Problematik nicht erfassen musste.
Bei Finanzierung durch Gehaltsverzicht muss der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines (Elektro-)Fahrrads seit 01.01.2020 mit 1/4 des Bruttolistenpreis besteuert werden, wenn das (Elektro-)Fahrrad nach dem 31.12.2018 überlasse wurde. Es ist nur die durch den Arbeitgeber finanzierte Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads steuerfrei.
Das fällt mir jetzt erst auf:
@ChristinaSorglos schrieb:
Der restliche steuerfreie geldwerte Vorteil muss dann händisch unter "Entlohnung" eingetragen werden. Sodass man in Summe (steuerfrei und -pflichtig) wieder auf die 1% vom BLP kommt.
Es gibt keinen restlichen geldwerten Vorteil. Aktuell kann es Arbeitnehmer geben, die einen geldwerten Vorteil von 1% oder von 0,25 % haben, unabhängig von der Besteuerung.
1% geldwerter Vorteil ist anzunehmen, wenn das (E-)Fahrrad erstmals vor dem 01.01.2019 überlassen wurde. Dieses ist auch der lohnsteuerrechtliche Besteuerungswert in 2020.
0,25% geldwerter Vorteil ist anzunehmen, wenn das (E-)Fahrrad erstmals ab dem 01.01.2019 überlassen wurde. Hier kann der Besteuerungswert in diesem Jahr bei 0,25 % (Finanzierung durch Gehaltsverzicht) oder bei 0,00 % (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) liegen.
Aber muss nicht am Ende insgesamt 1% des Bruttolistenpreises auf der Abrechnung vermerkt sein? Als Beispiel werden dann 0,25 % steuer- und SV- pflichtig berücksichtigt und 0,75 % als steuerfrei. Insgesamt werden dann die 1% wieder als Nettoabzug abgebucht, sodass die 0,75 % nur ein "Durchlaufender Posten" ist, der aber vermerkt ist auf der Abrechnung.
So haben wir das mit unserem Steuerberater besprochen, bzw. übernommen.
Natürlich bin ich froh, wenn ihr uns eines besseren belehren könnt. 🙂
Also grundsätzlich ist hier immer vom geldwerten Vorteil die Rede:
Es wird nicht in einen steuerpflichtigen 0,25 % und einen steuerfreien geldwerten Vorteil 0,75 % unterschieden. Es wird nur zwischen Finanzierung durch Gehaltsverzicht 0,25 steuerpflichtig und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei unterschieden.
Ich könnte mir daher nur vorstellen, dass die zusätzlichen 0,75% berücksichtigt werden sollen, damit ein Ausweis nach der Entgeltbescheinigungsverordnung erfolgt. Aber auch hier sehe ich keine Notwendigkeit, da sich hier meines Erachtens bei den Sachbezügen an das Steuerrecht angelehnt wird und damit sich nur ausdrücklich im Steuerrecht steuerfrei belassene Sachbezüge auf der Gehaltsabrechnung wiederfinden müssen.
Das erklärt im Umkehrschluss, warum die 0,25% steuerfreie Sachbezüge bei der Gestellung eines (E-)Fahrrads auf der Gehaltsabrechnung Berücksichtigung finden müssen, wenn das (E-)Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Allerdings kann der Wunsch Ihres Steuerberaters auch daher rühren, dass die Umsatzsteuer der Nutzungsentnahme immer von 1% der UVP ermittelt werden muss. Diese Buchung erfolgt in Lodas nicht automatisch, so dass diese über diesen Weg abgebildet werden kann. Es müsste dann aus meiner Sicht nur beachtet werden, dass die Lohnart für die 0,75 % nicht nur steuer- und sv-frei ist, sondern außerdem nicht beim Gesamtbrutto berücksichtigt wird.
Ja ich weiss, mir war es dann zuviel der Arbeit alle möglichen Fallgestaltungen mit allen möglichen Fahrrädern und dann noch mit der Besonderheit der Umsatzsteuer darzustellen, zumal es da in der Vergangenheit mehrere Threads gab.
Da die Such funktion hier leider nur suboptimal ist habe ich einfach nicht die Zeit zu suchen und zu verlinken.
Vielen Dank für die Hinweise!
Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater muss nur der 0,25%-Wert als Sachbezug in der Gehaltsabrechnung aufgeführt werden.
Ich werde nun ebenfalls den BLP im Fahrzeugmodell oder der -beschreibung hinterlegen und nur den geviertelten Wert eintragen, um eine richtige Berechnung zu bekommen.
Viele Grüße
myview
@bodensee schrieb:
Da die Such funktion hier leider nur suboptimal ist [...]
Das ist noch geschmeichelt. 😠
Ich versuche , gelingt mir nicht immer, möglichst positiv oder wenigstens nicht zu negativ zu schreiben, da die Negativität mir selbst nicht hilft und am Prozess kann ich von hier aus nichts ändern.
Und immer nur kritisieren hilft ja leider auch nicht wirklich. Daher versuche ich gelassen zu bleiben und schmeichle Datev lieber, vielleicht hilft das ja mehr.😂
Moin Herr Reich,
machen Sie das bei sich so bezüglich der Umsatzsteuer?
Viele Grüße aus Hamburg
Mirko Haas
Nein, ich fände diesen Ausweis auf der Lohnabrechnung nicht "schön".
Außerdem rechne ich mit Lohn und Gehalt ab und dort wird es vom Programm automatisch ermittelt und in die Buchungen aufgenommen. Das kann Lohn und Gehalt bei (E-)Fahrrädern, bei Hybrid- und E-Autos komischerweise nicht.
Da kann Lohn und Gehalt wieder einmal was, was Lodas nicht kann. Dafür kann Lodas die Lohn-ID. 😂🤣😉
Stimmt 🙂 ...
Aber die Lohn-ID ist sooooo wichtig. Ständig wurden wir in der Vergangenheit mit lästigen Rückfragen von Banken genervt, ob die Lohnabrechnung in der vorliegenden Form wohl richtig ist. Das hat sich seit Einführung der radikal geändert ... 🤣
@t_r_ Ich nehme noch mal Bezug auf den von Ihnen geschilderten Fall:
Es müsste dann aus meiner Sicht nur beachtet werden, dass die Lohnart für die 0,75 % nicht nur steuer- und sv-frei ist, sondern außerdem nicht beim Gesamtbrutto berücksichtigt wird.
Das funktioniert dann aber nicht wirklich: Denn ich müsste ja eigentlich (um die entsprechende Gegenbuchung auf dem Erlöskonto generieren zu können, einen Nettoabzug für die 0,75% machen. Wenn ich aber die Buchung im Bruttoteil nicht mit ins Gesamtbrutto einfließen lasse, käme ich in Höhe des (gleichen) Nettoabzugs zu einer geringeren Auszahlungssumme.
Stimmt. Dann reduzieren Sie das Netto.
Ich war ja auch nur darauf gekommen, weil ich mich gewundert hatte, dass die 0,75% überhaupt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sind und ich nach einer Erklärung dafür gesucht habe. Ich selbst würde es so auch nicht machen.
DAs haben Sie bei der BAV aber auch so.
Die BAV im Brutto ist nicht ( mehr ) im GEsamtbrutto enthalten.
Beim Nettoabzug wird der Teil abgezogen der an die Versicherung geht. Ändert nichts am Netto. Das liegt daran dass der Betrag zwar nicht im Gesamtbrutto ausgewiesen wird aber bei der Berechnung (+) berücksichtigt wird und der Nettoabzug in gleicher Höhe (-) abgezogen wird.
Damit per Summe Null und Netto unverändert.
Ob das mit dem Fahrrad bzw. dem REst der für die Umsatzsteuer zu buchen ist und generiert wird so funktioniert müsste ich mal nachsehen, ich glaube ein paar Fälle habe ich in der Kanzlei.
@bodensee Daran wäre ich wirklich interessiert. Man könnte probieren, dass mit den gleichen Stamm-LA wie bei der bAV zu probieren ... das Wochenende ist ja lang, da hat man ja Zeit 🙂
und kalt und regnen soll es auch 😂
Hab jetzt mal nachgesehen und als Anlage beigefügt.
Ist nicht die BAV Lösung, sondern doch Gesamtbrutto (+) und dann beim Abzug einmal Abzug 50% ohne Ust und Abzug für die Ust 50%.
Netto bleibt unverändert, die Buchungssätze werden korrekt gebildet und der geldwerte VT nur umsatzversteuert ( E Bike ohne Gehaltsumwanldung < 25kmh , keine Leasing Variante) .
Vielen Dank, dann deckt sich das mit meiner Bearbeitung. Ich habe es im Bruttoteil allerdings schon aufgeteilt (75/25%) und auch zwei Nettoabzüge vorgenommen ... bevor ich die Kollegen komplett verwirre.
Ich bin gerade dabei mich auch wegen dem Firmenrad zu informieren und da steht in der Dok.org 1005926:
"Eine Abrechnung unter... Firmenwagen ist in diesem fall nicht möglich." (nur bei Gehaltsumwandlung)
Ich rechne mit Lodas und bin im Moment auf folgendem Stand:
- abzurechnenden Betrag mit der St.LA 201 (st/sv-frei) erfassen (keine Gehaltsumwandlung)
- Folge-Netto-Abzug erfassen damit keine Auszahlung erfolgt
Und weiter?
Wie wird das mit der USt geregelt)
LG
Ich schließe mich der Frage von MaRo2020 mit an:
Wie löse ich das umsatzsteurlich?
Hallo,
die Umsatzsteuer ist in diesem Fall manuell in der Finanzbuchführung zu buchen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG