Hallo,
ein Mitarbeiter von uns hat während dem Bezug von Krankengeld, einen Krankengeldzuschuss (öffentlicher Dienst) von uns erhalten, dieser wurde erst einen Monat nach Beginn erfasst. Nun wurde die Unterbrechungsmeldung storniert, da durch den KG-Zuschuss der SV-Freibetrag um mehr wie 50 € überschritten wurde.
Es gab diesen Fall bereits öfters, dass die Krankenkassen dann eine neue Unterbrechungsmeldung zum Beginn der Zahlung vom Krankengeld angefordert hat - nachdem ich jedoch wie oben beschrieben die Gründe genannt habe, hat sich das für die Krankenkassen immer erledigt.
In dem aktuellen Fall, meint die Krankenkasse jedoch, dass dies so nicht korrekt ist, da der Mitarbeiter ja dann zu viel Krankengeld bekommt und sie dieses nun kürzen müssten. Ich solle doch eine Meldung 23 (???) mit Angabe der Höhe vom Krankengeldzuschuss abgeben, oder die Unterbrechungsmeldung zum KG-Beginn übermitteln.
Bisher wollten die Krankenkassen nie Angaben zur Höhe des Zuschusses haben.
Kann mir jemand sagen, welche Meldung die Krankenkasse meinte? Es gibt hier ja bestimmt einige die KGZ zahlen...
Vielen Dank vorab.
Hallo,
eine Meldung 23 ist uns nicht bekannt (siehe auch Hilfedokument 1003993 ).
Klären Sie bitte mit der Krankenkasse erneut, welche Meldung hier gemeint ist.