Guten Morgen,
ich habe im Dezember letzten Jahres eine Urlaubsabgeltung für einen Mitarbeiter ausgezahlt, der am 20.12. ausgetreten ist. Nun teilt mir der Mandant mit, dass die Urlaubsabgeltung nicht hätte gezahlt werden dürfen. Wie korrigiere ich das, sodass der Betrag als Überzahlung ausgewiesen wird? Der Mitarbeiter hat den Betrag bereits zurückgezahlt. Muss da überhaupt was gemacht werden?
Ich habe jetzt im Januar in der Nachberechnung die Urlaubsabgeltung ins Minus gesetzt und gehofft, dass sich die Überzahlung automatisch ergibt. Allerdings wird nichts ausgewiesen.
Vielleicht habe ich auch nur einen Gedankenfehler...
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten!
Die Frage hat sich erledigt... Habe den Betrag nach dem Senden ans RZ ausgebucht 😅
Hallo Will98,
ich würde solange der Januar noch nicht abgerechnet wurde zwingend eine Einzelwiederholung für Dezember durchführen und dabei den ursprünglichen Auszahlungsbetrag als Vorschuss erfassen.
Ansonsten werden die Lohnsteuerbescheinigung und die SV-Meldungen nicht korrigiert.
Viele Grüße
Frank